Nachträgliche Gebührenerhöhung rechtens?

Hallöchen,

folgender fiktiver Fall:

Familie X hat ein Kind, welches im Jahr 2011 in den Kindergarten ging.
Aufgrund einer besonderen Regelung der Stadt entfallen für Kinder im Vorschuljahr die Kindergartengebühren.

Bis Juli ist Herr X in Elternteilzeit und meldet für diesen Zeitraum ein Jahreseinkommen von €40.000.
Mit dieser Berechnungsgrundlage muss Familie X 190€ pro Monat Kindergartengebühren zahlen.

Ab August greift die Regelung, dass die Familie für Kind X keine Kindergartengebühren zahlen muss.

Nun verdient Herr X natürlich ab August wegen Vollzeitarbeit signifikant mehr, meldet aber keine Einkommensänderung, da ohnehin keine Gebührenpflicht besteht.

Nach der Einschulung im August 2012 muss Familie X jedoch wieder etwas bezahlen, teilt also das neue Jahreseinkommen an die Stadt mit.

Dadurch kommt die Sachbearbeiterin auf die Idee, nachträglich noch einmal die Steuerbescheide 2010 und 2011 zu prüfen.
Bei der Prüfung wird (natürlich) festgestellt, dass das Jahreseinkommen 2011 deutlich höher war als angenommen.

Nun möchte das Amt eine saftige Nachzahlung für die Monate Januar bis Juli haben.

Frage:
Ist dies rechtens?
Immerhin war das Einkommen der Familie im gebührenpflichtigen Zeitraum tatsächlich so, dass bei voller Weiterführung der Elternteilzeit bis Jahresende der Betrag korrekt gewesen wäre.

Gruß und Danke,
Michael

Hallo,

Familie X hat ein Kind, welches im Jahr 2011 in den Kindergarten ging.
Aufgrund einer besonderen Regelung der Stadt entfallen für Kinder im Vorschuljahr die Kindergartengebühren.

Bis Juli ist Herr X in Elternteilzeit und meldet für diesen Zeitraum ein Jahreseinkommen von €40.000.
Mit dieser Berechnungsgrundlage muss Familie X 190€ pro Monat Kindergartengebühren zahlen.

Ab August greift die Regelung, dass die Familie für Kind X keine Kindergartengebühren zahlen muss.

Nun verdient Herr X natürlich ab August wegen Vollzeitarbeit signifikant mehr, meldet aber keine Einkommensänderung, da ohnehin keine Gebührenpflicht besteht.

Nach der Einschulung im August 2012 muss Familie X jedoch wieder etwas bezahlen, teilt also das neue Jahreseinkommen an die Stadt mit.

Dadurch kommt die Sachbearbeiterin auf die Idee, nachträglich noch einmal die Steuerbescheide 2010 und 2011 zu prüfen. Bei der Prüfung wird (natürlich) festgestellt, dass das Jahreseinkommen 2011 deutlich höher war als angenommen.

Nun möchte das Amt eine saftige Nachzahlung für die Monate Januar bis Juli haben.
Frage:
Ist dies rechtens?
Immerhin war das Einkommen der Familie im gebührenpflichtigen Zeitraum tatsächlich so, dass bei voller Weiterführung der Elternteilzeit bis Jahresende der Betrag korrekt gewesen wäre.

Die wurde aber nicht weitergeführt, sondern das Jahreseinkommen war nun mal höher. Wenn die Gebührensatzung auf das Jahreseinkommen und nicht auf das Einkommen in einzelnen Monaten abstellt, dann ist das so in Ordnung.
Wenn man sich schon auf die Steuerbescheide bezieht, dann ist das wohl auch nachvollziehbar. Oder hat Papa etwa für dieses Jahr Steuern gezahlt als hätte er jeden Monat soviel Einkommen bezogen, wie in den Monaten August bis Dezember?

Grüße