Hallo,
leider habe ich bei meinem Einzug in meine neue Wohnung direkt mein TV-Gerät bei der GEZ angemeldet und es wieder vergessen. Weil ich die erste Rechnung ignorierte, addierte sich der Betrag schnell zu einer für mich als Arbeitsloser unbezahlbaren Summe zusammen, bis ich jetzt, aufgrund der Warnung vor Zwangsvollstreckung von der GEZ, die Reißleine zog und ihnen alle rückwärtigen Bescheinigungen der Agentur für Arbeit zusand. Doch in der Antwort hieß es jetzt, daß es keine nachträgliche Befreiung gibt.
Nun frage ich mich, ob es da nicht doch einen juristischen Trick gibt, sich zu befreien.
Außerdem interessiert mich, ob die GEZ im Falle der Befreiung von der Agentur für Arbeit bezahlt wird, oder man wörtlich davon befreit ist.
In ersterem Fall kann ich das nachträgliche Eintreiben zwar nicht gutheißen aber gut verstehen, da durch mein Nichtzahlen, ob arbeitslos oder nicht „Schaden“ entstanden ist. Im zweiten Fall müsste es doch möglich sein sich nachträglich von den GEZ-Ansprüchen zu befreien, da eben kein finanzieller Schaden entstanden ist. Ein Bestehen auf die Zahlung ist dann meiner Meinung nach eine reine Schikane- bzw. Abzockmaßnahme.
Es würde mir unheimlich weiterhelfen wenn einer von euch eine Lösung dazu hat, denn die Androhung der Zwangsvollstreckung beunruhigt mich doch sehr.
Vielen Dank fürs Lesen und für hilfreiche Antworten im Vorraus.
leider habe ich bei meinem Einzug in meine neue Wohnung direkt
mein TV-Gerät bei der GEZ angemeldet und es wieder vergessen.
Weil ich die erste Rechnung ignorierte, addierte sich der
Betrag schnell zu einer für mich als Arbeitsloser
unbezahlbaren Summe zusammen, bis ich jetzt, aufgrund der
Warnung vor Zwangsvollstreckung von der GEZ, die Reißleine zog
und ihnen alle rückwärtigen Bescheinigungen der Agentur für
Arbeit zusand. Doch in der Antwort hieß es jetzt, daß es keine
nachträgliche Befreiung gibt.
Vielen Dank fürs Lesen und für hilfreiche Antworten im Vorraus.
MfG, Jakob.
Guten Abend Jakob,
mana sagt zwar sprichwörtlich immer: wer nix macht kann auch nix falsch machen, aber das gilt nicht, wenn es um die abGEZockt geht.
Leider muss ich dich von Grund auf enttäuschen - es gibt wirklich keine Möglichkeit, dich rückwirkend von der abGEZockt-Gebühr befreien zu lassen. Das geht nur für die Zukunft.
Und: soweit mir bekannt ist, ist eine Befreiung im wahrsten Sinne des Wortes eine Befreiung (es wereden keine Gebühren eingezogen) und auch die ARGE zahlt keine Kosten an die abGEZockt.
Dein einziges Argument bei der Vollstreckungsstelle Deiner Stadt (die ist nämlich zuständig für die Eintreibung) ist die Tatsache, dass du unterhalb der Pfändungsgrenze liegst und daher überhaupt nicht gepfändet werden darfst!
Da bleibt zwar die Gebühren"schuld" grundsätzlich als solche bestehen, aber da du unpfändbar bist, brauchst du im konkreten Falle trotzdem nichts von deinem mageren Hartz-4 abzudrücken. Das wird dich vielleicht ein kleines bischen trösten
Besorge dir die neue Befreiung aber umgehend, damit das geregelt wird.
Einfach nur ein Radio oder ein TV anmelden, das müsste ausreichen.
Sorry war kurzfristig unterwegs…
Meine Erfahrung in der Beratung und vielen Telefonaten mit der GEZ: Rückwirkend geht gar nichts bei der GEZ:!!! Ich kenne Leute die haben mehrere hundert Euro Schulden bei der GEZ, weil Sie vergessen haben den Befreiungsantrag zu stellen. Entsprechendes gilt für die zeitgerechte Verlängerungsbeantragung. Es ist unbedingt s o f o r t ein Antrag zu stellen, die Bescheinung des Arbeitsamtes etc. ist in Kopie beizufügen (eigentlich verlangen die das Origingal, aber es geht auch so, bzw. die AA haben meist fertig beim Bescheid eine entsprechende Besch. f.d. GEZ. Befreigungsbescheid gilt meist so lange wie H4 oder so gewährt wird… Verlängerungsantrag zeitgerecht (1 Monat vor Ablauf) stellen, ggf. ohne neuen Bescheid…der wird nachgefordert-aber der Termin ist erfüllt !!!
Wegen der Schulden gesonderten Antrag auf Ratenzahlung in Höhe von ??? was ist machbar ??und dauert keine 100Jahre um vomSchuldenberg runter zu kommen. Der H4 -Bescheid liegt ja als Beweis dann sowieso vor…
Das wars in Kürze. Bitte feedback ob einigermaßen gut gelaufen !!
biker-zwo
Hallo Pierre, danke fürs Antworten, Bitte entschuldige, daß ich mich bisher noch nicht bedankt habe.
Tja, es sieht wohl wirklich so aus, wie du es schon erwähnt hast. An sich denke ich zwar, daß es für jedes Gesetz ein Gegenmittel gibt; gerade für die Gesetze bzgl GEZ, aber scheinbar hatte bisher keiner den längeren Atem.
Aber wie ich hörte klagt sich da schon wieder mal einer durch die Instanzen. Ich drück ihm mal fest die Daumen!
Hallo Biker,
Das mit der genauen Frist ist mir neu. Hatte mich ja befreien lassen, aber das galt nur für zwei Monate. Guter Hinweis; vielen Dank; wahrscheinlich hätte ich es wieder vergessen.
Guten Morgen Jacob,
leider ist das so: gegen Dummheit und die abGEZockt ist kein Kraut gewachsen.
Da hilft auch dem nicht, der sich mal wieder auf den Weg durch die Instanzen gemacht haben soll. Das Geld, die Zeit und den Stress kann er sich sparen!
Aber mache dir nix draus, ab - ich glaube ab irgend wann im 1. Halbjahr - 2012 (müsste ich jetzt raussuchen hier) gibt es abGEZockt-Gebühren für alle, egal ob die Geräte haben oder nicht (die sog. „Haushaltspauschale“, ist dann die neuste Erfindung der abGEZockt um noch mehr ab zuzocken). Das wäre das Gleiche, als müsstst du Zwangs-KFZ-Steurn zahlen, ohne ein Auto zu haben!
Dir noch ein angenehmes Wochenende,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah