Nachträgliche Haftung

Hallo zusammen,
jemand hat vor Jahren auf seinem Haus eine Sat-Schüssel installiert. Dieses Haus hat er verkauft. Mittlerweile hat er davon Kenntnis bekommen, dass hierfür ein Blitzschutz notwendig wäre (auch wenn dieser in den seltensten Fällen installiert wird). Kann er im Falle eines Schadens hierfür nachträglich haftbar gemacht werden ?
Ich denke, eine Gebäudeversicherung würde im Falle eines Brandes nicht zahlen, da grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Gruß,
Werner

Hallo zusammen,
jemand hat vor Jahren auf seinem Haus eine Sat-Schüssel
installiert. Dieses Haus hat er verkauft. Mittlerweile hat er
davon Kenntnis bekommen, dass hierfür ein Blitzschutz
notwendig wäre (auch wenn dieser in den seltensten Fällen
installiert wird). Kann er im Falle eines Schadens hierfür
nachträglich haftbar gemacht werden ?

Das ist eine Frage für einen Anwalt.

Ich denke, eine Gebäudeversicherung würde im Falle eines
Brandes nicht zahlen, da grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Ich persönlich bin nicht vom Vorliegen der groben Fahrlässigkeit überzeugt. Ausserdem zahlen viele (gute) Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit.

Gruß,
Werner

Gruß
Claude Burgard
http://www.versicherung-saarland.de

installiert wird). Kann er im Falle eines Schadens hierfür nachträglich haftbar gemacht werden ?

Ich würde sagen nein. Der Käufer hat gekauft „wie besehen“ und hätte Gelegenheit gehabt, den Blitzschutz nachzurüsten.

Ich denke, eine Gebäudeversicherung würde im Falle eines Brandes nicht zahlen, da grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Das würde ich nicht so sehen.