Hallo, vielleicht kann uns ja hier jemand einen guten Rat geben
Unser Vermieter hat uns vorletzte Woche eine Hausordnung in das Treppenhaus gehängt, in der steht, dass der Mieter im wöchentlichen Wechsel für die Straßenreinigung zuständig ist (steht auch im Mietvertrag). Natürlich auch noch mehrere Punkte, aber, genau diese Straßenreinigung wurde bis Dato von keinem anderen Mieter durchgeführt, weil der Vermieter auf dem selben Grundstück sein Firmengelände hat- und dadurch 99% der Verunreinigungen von IHM verursacht werden.
Meines Wissens, so dachte ich bis Dato, ist der Verschmutzer dafür verantwortlich den von ihm verursachten Dreck zu beseitigen.
Meine Frage: Darf der Vermieter sich (quasi heimlich) aus der Verantwortung „stehlen“ und einfach seinen Firmen-Internen-Kram auf die nicht beteiligten Mieter abwälzen - Sprich - einfach kostenlose Reinigungskräfte (Mieter einer Mietwohnung) für seine Firma dazu benutzen?
Danke vorab für Eure Antworten
Lg
Ps: Inzwischen ist es so, dass der Vermieter 2x im Jahr schon eigenständig den Kanaldeckel öffnet und reinigt- weil das Wasser schon nicht mehr abfließen kann!
Hallo, grundsätzlich gilt: wenn die Straßenreinigung im Mietvertrag steht, ist sie von den Mietern auch turnusmäßig durchzuführen. Auch eine Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages, jedoch nur dann, wenn diese bei Vertragsabschluß zugefügt war. -Straßenreinigung meint eigentlich Gehwegreinigung, das beinhaltet auch die Schneeräumpflicht im Winter.- Wenn allerdings eine außergewöhnliche Schmutzbelastung vorkommt, die das übliche Maß (juristisch: das Maß aller billig und gerecht denkenden Menschen) übersteigt, gilt das Verursacherprinzip, sonst nicht.- Mein Rat: sprechen Sie als Mietergemeinschaft mit dem Vermieter, schlagen Sie ihm eine Neuregelung vor (z.B., daß er für jede 2. Reinigung sorgt oder dergl.) Falls keine Einigung zustande kommt, gehen Sie zum Schiedsmann Ihrer Gemeinde~ bzw. Stadtverwaltung, dort wird von Amtswegen versucht, eine für alle akzeptable Lösung herbeizuführen, außerdem ist dies für Sie kostenlos.- Eine nachträglich angebrachte Hausordnung brauchen Sie jedenfalls nicht zu akzeptieren. Gruß, Achim
Bei dem Vermieter scheint es sich um einen der klugen oder der gut beratenen Sorte zu handeln.
Im nächsten schriftlichen Schritt wird er feststellen, dass die Mietergemeinschaft sowohl der mietvertraglichen wie auch der hausordnungstechnischen Vorgaben in der Vergagnenheit und auch derzeit keine Folge leistet und daher nunmehr ein Hausmeisterunternehmen mit diesen Aufgaben betraut wird. Die Kosten dafür kann er auf alle Mietparteien umlegen - so nachzulesen unter den umlagefähigen Kostenpositionen!
Damit ist bisheriges Fehlverhalten der Mieter durch die Unterlassung der Straßenreinigung aus der Welt geschafft und die Kostenfrage simpel über deren und damit auch Ihren Geldbeutel geregelt, ohne dass der Vermieter erst lange streiten oder den Rechtweg beschreiten müßte!