nachträgliche höherer toleranzabzug möglich ?

hallo

herr maier wird geblitzt. im wird vorgeworfen außerhalb einer geschlossenen ortschaft 41 KM/h nach abzug toleranz zu schnell gefahren zu sein

nun ist es genau dieses 1 km/h das einen führerscheinentzug vorsieht.

herr maier möchte einen einspruch einlegen und versuchen 1km/h abgezogen zu bekommen ( notfalls auch vor gericht )

ist es möglich nachträglich die toleranz zu erhöhen ? wegen messfehler oder ähnlichem ? sodas die geschwindigkeit unter 40 km/h fällt ?

oder sind die chancen minimal ?

mfg

Herr Maier müsste nachweisen, dass es einen Messfehler gibt weil z.b. die Anlage nicht korrekt aufgebaut war, oder was auch immer.

Immerhin kommen die 41 auch schon nach Abzug einer Toleranz zustande - einfach so nochmal einen km/h abgezogen, wird er wohl nicht bekommen.

Ein entsprechend versierter Anwalt könnte vielleicht anhand der gemachten Bilder so etwas finden… sieht man zumindest in diversen Automagazinen. Allerdings wird da oft der Eindruck erweckt da wäre man häufig erfolgreich… dabei sind die Chancen eher gering.

Vielleicht sollte sich Herr Maier schon mal überlegen ob er die Pappe nicht dann abgeben kann wenn er gerade sein 4 Wochen Gran Canaria gebucht hat. Als Ersttäter läst sich da vielleicht was machen…

Gruss HighQ

Nicht der Betroffene muss einen Messfehler nachweisen, sondern die Behörde muss nachweisen, dass ein Messfehler ausgeschlossen werden kann. Ansonsten: Der Tipp mit dem Anwalt ist natürlich gut.

heißt konkret das herr maier einfach zurück schreibt und die messung als fehlerhaft ansieht ? oder muss er wirklich mit einen anwalt kommen ?

wenn die behörde den messfehler nachweißen muss, dann kann herr maier ja eigentlich einspruch wegen einer fehlmessung machen, oder ?

mfg

wenn ich das lese, dann geht mir das messer in der tasche auf. erst rasen und dann wenns plötzlich um die fe geht und der arsch auf grundeis mit lug und trug rauswinden wollen.
ich bin dafür,es zu tragen wie ein mann, 1 monat fussgänger, die zeit reicht vieleicht nachzudenken, und das nächste mal alles besser zu machen.

hauptmannfuchs

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Also meinen Segen hätte Herr Meier…

Hm… die Behörde wird zunächst mal darlegen, dass die Messung unter Einhaltung der Herstelleranweisung und den Verkehrsüberwachungsrichtlinien des Bundeslandes aufgestellt und bedient worden ist und das Gerät gültig geeicht ist.

Also obliegt es doch dem Anwalt des Herrn Meier erst einmal Akteneinsicht zu beantragen und nach Anhaltspunkten zu suchen, diefür einen Messfehler sprechen…

Gruss HighQ

Und wenn ich das lese… unabhängig von meiner persönlichen Einstellung… .geht mir das Messer im Sack auf wegen des off-topic Geschwafels

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Und wenn ich das lese… unabhängig von meiner persönlichen
Einstellung… .geht mir das Messer im Sack auf wegen des
off-topic Geschwafels:

genau…

Nicht der Betroffene muss einen Messfehler nachweisen, sondern
die Behörde muss nachweisen, dass ein Messfehler
ausgeschlossen werden kann. Ansonsten: Der Tipp mit dem Anwalt
ist natürlich gut.

Jo, vor allem für die Anwaltszunft. Ansonsten besteht die (zwar widerlegliche, aber schwer zu erschütternde) Anfangsvermutung, dass der Toleranzabzug nach Herstellerangabe ausreicht. Das Verfahren wird bei Widerspruch dann eben vom Richter entschieden und so hinsichtlich Verfahrenskosten und Strafmaß höchstwahrscheinlich für Herrn Meier um ein mehrfaches teurer als das Bußgeldverfahren, das ist auch schon alles. Richter sind eben auch nur Väter von Kindern im Straßenverkehr.

smalbop

herr maier wird geblitzt. im wird vorgeworfen außerhalb einer
geschlossenen ortschaft 41 KM/h nach abzug toleranz zu schnell
gefahren zu sein

OK, sprechen wir mal Klarttext:

Erlaubt waren 70, vorgerworfen werden 111, gemessen wurden 115km/h.
Der Tacho zeigte bei 115km/h übrigens wohl deutlich mehr als 120km/h an.

Darüber können wir jetzt moralisieren. Mach ich aber nicht.

Wozu dient die Toleranz eigentlich?
Sie soll etwaige Mess- und Bedienfehler ausgleichen. Dabei geht man zu Gunsten des Beschuldigten davon aus, die Messung habe einen zu hohen Wert geliefert. Wobei die Fehler ja auch das Gegenteil bedeuten könnten, etwa 70 gefahren, mit 68 gemessen, aber nur für 65 bezahlt.

Wenn man den Toleranzabzugf erhöhen will, muss man das begründen.

Das geht nur, wenn man weiß, wie die Messung abgelaufen ist.

Man wird das Messprotokoll sehen müssen.

Um es kurz zu machen:

Nur ein Anwalt bekommt die Akteneinsicht, die nötig ist, um überhaupt einen Anhaltspunkt für einen über das übliche Maß hinausgehenden Messfehler zu finden.

War das Gerät geeicht, waren die Nutzer eingewiesen, haben sie dioe korrekte Aufstellung penibel durchgeführt und das auch fest gehalten?
Sieht man Unregelmäßigkeiten auf dem Film? Gab es häufige Fehlmessungen? Stimmen die Winkel?

Und so weiter.
Das schreit förmlich nach einem erfahrenen Fachanwalt.

Wie groß werden die Chancen sein?

Ich vermute: Eher gering.
Werden Fehler gemacht, dann führt das schnell dazu, dass die gesamte Messreihe verworfen werden muss. Also passen die Benutzer der Geräte schon sehr gut darauf auf, alle Vorgaben bei standardisierten Messverfahren zu erfüllen und das auch zu dokumentieren!

nun ist es genau dieses 1 km/h das einen führerscheinentzug
vorsieht.

Bei Grenzwerten ist immer eine Portion Ungerechtigkeit im Spiel.
Vor allem verstehe ich nicht, warum man beim Fahrverbot, dass man ja auch feinfühlig dosieren könnte, eine scharfe Grenze gezogen hat.
Warum nicht ab 30km/h 2 Wochen ohne, ab 35km/h 3 Wochen und ab 40km/h dann 4 wochen ohne Führerschein?
OK, der Verwaltungsaufwand würde steigen.
Aber den kann man sich vom Sünder bezahlen lassen, oder?

Herr Maier sollte JETZT einen Fachanwalt aufsuchen und der sollte flugs die Akten einsehen. DANN sieht man weiter.

Und:

Heiz nicht so!!!

Tut hier nichts zur Sache.