kann/ darf ein eigentumsverwalter eine rechnung nach zwei monaten korregieren. wenn ja unter welchen umständen und nach wievielen monaten geht das garnicht mehr?
danke.
kann/ darf ein eigentumsverwalter eine rechnung nach zwei monaten korregieren. wenn ja unter welchen umständen und nach wievielen monaten geht das garnicht mehr?
danke.