Nachtraegliche Korrektur von Steuerbescheid

Liebes Forum,

angenommen, es stellt sich 2010 heraus, dass eine fuer das Finanzamt bestimmte Bescheinigung einer Versicherung fuer die Steuererklaerung 2008 nicht die richtigen Zahlen aufwiess. Die Versicherung schickte die korrigierte Bescheinigung 2010. Die uebliche Einspruchsfrist fuer den Steuerbescheid fuer 2008 ist aber natuerlich schon abgelaufen.

Muss das Finanzamt den Bescheid trotzdem aendern? Darf der Steuerzahler darauf bestehen, dass der Bescheid geaendert wird? Oder kann das Finanzamt entscheiden, dass es den Bescheid nachtraeglich nicht aendern moechte?

Ich nehme an, dass das Finanzamt das aendern muesste. Auf welchen Paragraphen kann man sich denn berufen?

Vielen Dank und schoene Gruesse,
spectral flow

Um was für eine Bescheinigung bzw. um was für eine Versicherung handelt es sich?

Gruß

Jörg

Was wäre, wenn es sich um eine Bescheinigung für Beiträge zur Altersversorgung (z.B. Riesterrente) handelt?

Gruß,
spectral flow

Noch ein weiterer Kommentar von mir.

Nach §153 AO ist der Steuerzahler verpflichtet, fehlerhafte Steuererklaerungen (beispielsweise aufgrund obiger fehlerhafter Bescheinigungen) dem Finanzamt mitzuteilen.

Nach §169 AO ist ein Steuerbescheid von 2008 nach zwei Jahren noch nicht festgesetzt, wenn die Steuer sich aufgrund der fehlerhaften Bescheinigungen veraendert.

Nach §173 AO muss der Steuerbescheid in jedem Fall geaendert werden, weil der Steuerzahler natuerlich nicht damit rechnen kann, dass die Bescheinigungen (von der Altersvorsorgeversicherung) fuer das Finanzamt fehlerhaft waren.

Ist das richtig in diesem Fall? Ich hoffe, ich als Laie habe die Gesetzgebung richtig interpretiert.

Viele Gruesse,
spectral flow

wahrscheilich nicht richtig. Aber um die Wahrheit zu finden, noch eine Frage: Was war denn falsch in der Besceinigung?

Gruß

Jörg

Natürlich ist das alles hier nur hypothetisch…

In der alten, ursprünglichen Bescheinigung für die Steuererklärung 2008 war die Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge höher angegeben als die tatsächlich gezahlten. Die Versicherung hat erst 2010 eine der Wirklichkeit entsprechenden Bescheinigung geschickt. Somit ändern sich definitiv die Steuern, a priori erst einmal zugunsten des Finanzamts.

Vielleicht kann man noch dazu sagen, dass das Finanzamt aus dem gleichen Grund von sich aus die Steuerbescheide 2006 und 2007 geändert hat. Aber das hat wahrscheinlich keinen Einfluss auf 2008.

Vielen Dank für die Antwort,
spectral flow

Natürlich ist das alles hier nur hypothetisch…

Das ist das einzige klare an der Sache :smile: !!!

In der alten, ursprünglichen Bescheinigung für die
Steuererklärung 2008 war die Summe der gezahlten
Versicherungsbeiträge höher angegeben als die tatsächlich
gezahlten. Die Versicherung hat erst 2010 eine der
Wirklichkeit entsprechenden Bescheinigung geschickt. Somit
ändern sich definitiv die Steuern, a priori erst einmal
zugunsten des Finanzamts.

Yep, und die Änderung des Finanzamts dürfte hier relativ einfach über den §173(1)Nr. 1 AO erfolgen, weil es für das Finanzamt eine neue tatsache darstellt.

Andersrum, wenn der bescheinigte Betrag niedriger und der „neue“ höhe wäre, ists natürlich nicht ganz so einfach.

Vielleicht kann man noch dazu sagen, dass das Finanzamt aus
dem gleichen Grund von sich aus die Steuerbescheide 2006 und
2007 geändert hat. Aber das hat wahrscheinlich keinen Einfluss
auf 2008.

Nee, wir haben ja den grundsatz der Abschnittsbesteuerung, jedes Jahr wird aufs neue eigenständig geprüft.

Aber die Pflicht das bei Erkennen dem Finanzamt zu melden, die bleibt. §153 AO

Gruß

Jörg

Herzlichen Dank
Benjamin