Liebes Forum,
angenommen, es stellt sich 2010 heraus, dass eine fuer das Finanzamt bestimmte Bescheinigung einer Versicherung fuer die Steuererklaerung 2008 nicht die richtigen Zahlen aufwiess. Die Versicherung schickte die korrigierte Bescheinigung 2010. Die uebliche Einspruchsfrist fuer den Steuerbescheid fuer 2008 ist aber natuerlich schon abgelaufen.
Muss das Finanzamt den Bescheid trotzdem aendern? Darf der Steuerzahler darauf bestehen, dass der Bescheid geaendert wird? Oder kann das Finanzamt entscheiden, dass es den Bescheid nachtraeglich nicht aendern moechte?
Ich nehme an, dass das Finanzamt das aendern muesste. Auf welchen Paragraphen kann man sich denn berufen?
Vielen Dank und schoene Gruesse,
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