Hä?!
Es kommt darauf an ob der zugestellte Brief vor dem 1.3 12
angenommen wurde.
Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett?
Das kann mit Annahmestempel oder eigenhändiger Unterschrift
mit Datumsangabe nachgewiesen werden.
Das geht auch anders, tut hier aber überhaupt nichts zur Sache, da der 01.03. in jedem Fall zu spät wäre.
Der BGH hat im Januar 2012 eindeutig darauf hingewiesen, dass
der Kündingende unbedingt den rechtzeitigen Nachweis der
Zustellung behaupten muss.
Dazu hätte ich gern das Urteil, denn eine Behauptung hat rein gar nichts zu tun mit dem Nachweis der Zustellung, um den es eigentlich geht.
Na ja, gekündigt ist man sowieso,
Das halte ich für eine sehr gewagte Behauptung.
nur muss der Arbeitgeber
hier wohl noch einen Monatslohn mehr bezahlen.
Wie Du auf einen Monatslohn kommst, erläuterst Du bestimmt noch, oder?
Denn das nächste Kündigungsschreiben wird folgen.
Entweder ist das gar nicht notwendig, oder es ist zu spät, oder Du hast tatsächlich recht, wenn es sich um ein Kleinunternehmen handelt (und nur dann hättest Du recht).
Man man man
Gruß
Guido