Nach dem Auszug aus unserer Wohnung und erfolgter Übergabe, wurden durch uns die im Übergabeprotokoll bemängelten Schönheitsreparaturen (Sockelleisten abwischen, Lampenklemmen anbringen) behoben. Das Übergabeprotokoll war vom Vermieter schon unterzeichnet.
Jetzt bekommen wir vom Vermieter eine Aufforderung zur Zahlung einer halben Monatsmiete, weil wir ihn bei der Weitervermietung der Wohnung behindert haben.
Ist das rechtens? Zumal er bei der Schlüsselübergabe betonte, dass er noch vorhandene Schäden an den Wänden (feuchte Wände) beheben muss.
Also ich würde mal sagen, Ihr seid doch auf der sicheren Seite, wenn Ihr das Übergabeprotokoll habt, oder? Wie soll denn die Behinderung ausgesehen haben? Habt Ihr so lange zum Abwischen der Sockelleisten gebraucht ;o)? Hat er noch eine Kaution - die er mit der Forderung verrechnen will? Sonst muss er Euch ja beweisen, dass Ihr ihn behindert habt, oder?
Nein ist es grundsätzlich nicht. Ausser Sie haben für diese Arbeiten - ich möchte Sie als Kinkerlitzchen bezeichnen - bspw. 1 Woche gebraucht.
„Abwischen von Sockelleisten/ Lampenklemmen anbringen“ zu beanstanden ist bei im Regelfall besenrein zu übergebender Wohnung keine Beanstandung die rechtlich durchsetzbar ist. Das ist auch kein „Mangel“.
Das Überhabeprotokoll ist unterzeichnet und darauf können Sie immer verweisen. Wurde die feuchte Wand bemängelt so kann er dafür - sofern die Feuchtigkeit bspw. durch falsche Belüftung in Ihrem Verschulden liegt jedoch Geld verlangen. Hier müssen Sie beweisen, dass es nicht Ihre Schuld ist. Geld verlangen kann er allerdings auch nur gegen Nachweis von Kosten(Rechnung Handwerker o.ä.).
Mängelbehebung die während der Übergabe beanstandet werden, müssen unverzüglich und in in angemessener Zeit durchgeführt werden.(bspw. wenn die Wohnung renoviert, d.h. gestrichen übergeben werden muss, jedoch ein Zimmer „Flecken“ aufweist, dann braucht man dafür sicher noch mal nen Tag um drüber zu streichen).
Lässt sich der Mieter damit Zeit, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.
In diesem Fall würde ich allerdings die Forderung einfach ignorieren.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Da der Vermieter das Übergabeprotokoll schon unterzeichnet hat kann ich mir das nicht vorstellen. Der Aufforderung würde ich vorerst nicht nachkommen und schriftlich dazu Stellung nehmen (über den Mietverein?!).
Aber leider kann ich Dir hier nicht gut weiterhelfen eher mitaufregen:smile:
Hallo, guten Tag
Leider kann ich Ihnen hier keine verbindliche Antwort geben. Ich würde nicht bezahlen. Das sieht nach „Abzocke“ aus.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Hallo schönen guten Abend,würde da mal nix bezahlen die Übernahme war erfolgreich,ansonsten bei Mieterbund gehen ,kostet euch nix.wünsche euch alles gute liebe
grüße
Hallo,
gute Frage. Kann mir nicht vorstellen das Sockelleisten abwischen und ne Klemme anbringen einen halben Monat dauert
Schäden, wie diese feuchten Wände bedürfen einer Klärung woher sie kommen. Wasserleitung undicht, z.B. ist ganz klar Vermieter seine sache.
Hoffe ich konnte helfen
Gruß
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Hallo,
generell denke ich mal (ist allerdings nur meine Meinung), dass er das nicht verlangen kann.
Allerdings fehlen da ein paar Infos.
Wann wurden denn die Mängel von Ihnen behoben? Der Vermieter muss dem Mieter die Gelegenheit geben, die aufgeführten Mängel zu beheben. Das muss dann aber auch „unmittelbar“ geschehen. So weit ich weiß, sind da schon eine Woche zu viel.
Als Sie ihre Mängel behoben habe, waren da die vom Vermieter gewollten Reparaturen (feuchte Wände) schon behoben?
Sind in dem Übergabeprotokoll die Schäden aufgeführt?
War ein Zeuge bei der Schlüsselübergabe anwesend, der die Aussage vom Vermieter bezüglich der gewollten Reparaturen bestätigen kann?
Handelt es sich nur um diese zwei Mängel (Sockelleisten abwischen, Lampenklemmen anbringen)?
Hallo, ich kann hierzu wenig sagen, insbesondere zu der „Behinderung der Weitervermietung“, da ich die näheren Umstände nicht kenne. Aber soviel: Wenn die Schlüsselübergabe erfolgt ist, trägt der Vermieter allein das Risiko der Verschlechterung der Wohnung. Eine nachträgliche Zahlung einer halben Monatsmiete erscheint mir sehr willkürlich (Salopp: Pi mal Daumen) festgesetzt. Wenn bei Auszug Schäden an der Wohnung bestehen, die der Mieter zu verantworten hat, kann der Vermieter die Kaution zum Ausgleich verwenden, Voraussetzung ist ein Übergabeprotokoll mit einer genauen Auflistung der Schäden.- Vor Ablauf der Mietzeit hat der Vermieter das Recht, IN ABSPRACHE UND NACH VORANMELDUNG mit dem Mieter die Wohnung 1-2mal Neuinteressenten zu zeigen, um die Chance einer lückenlosen Weitervermietung zu haben.- Leider kann ich nicht mehr dazu sagen. Alles Gute, Achim