Nachträgliche Mietminderung möglich?

Kellerräume sind „kostenlos zur Nutzung“ überlassene Räume. Sie zählen nicht zur Wohnfläche der eigentlichen Wohnung, daher kann dafür auch keine Mietkürzung durchgesetzt werden sollten sie aus irgend einem Grund nicht mehr nutzbar sein oder der Vermieter die Nutzung einschränken oder untersagen.

warum fällt das erst nach einem Jahr auf,
meienr Meinng nach: nein
mit dem Vermieter reden