nachträgliche Mietvereinbarungen, neuer Vermieter mobbt

Angenommen eine ältere Dame(73) bezieht 2009 eine Wohnung im EG ( Hochparterre).  Über ihr wohnt ihre  Tochter mit Enkelkind seit 2007. Der VM ist ebenfalls schon über 70 und trifft mit beiden Parteien eine Zusatzvereinbarung , dass beide Parteien den angrenzenden Garten nach eigenem Bedarf nutzen dürfen( Sandkasten , Katzentreppe, Trampolin,Balkontreppchen, Balkontürchen). Die Dame im EG bekommt die Erlaubnis am Balkon einen Zugang zum Garten durch eine Treppe und Tor am Balkon zu bauen. Alles wird vom VM per zusätzlicher Skizze und Vertrag vereinbart( handschriftlich). Die Nichte des VM bekommt 2013 das Haus komplett überschrieben, da der ältere Herr sich aus dem Geschäft zurück zieht. Die Nichte, nun neue Vermietrin lebt im selbigen Haus, und möchte beide Parteien am liebsten kündigen. Nun fordert sie zum 1. mehr miete und 2. dass der Garten nicht mehr mit benutzt werden kann. ( alle Gegenstände sollen umgehend entfernt werden).
Das LG München bestätigt per Verfahren, dass die geforderte Mieterhöhung nicht wirksam ist, wegen einer ebenfalls  existierenden Zusatzvereinbarung, die die Mieterin in EG vor einer Mieterhöhung in den nächsten 10 Jahren, sowie eine Kündigung ausschliesst. Die Nichte mobbt beide Parteien, wegen kleinkram. Kind macht Schmutz im Hausflur, Schuhe aus Flur entfernen, Besuch darf nicht im Hof parken, niemand darf den Garten nutzen, Garten und Balkon sind in ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen usw usw usw…endlose Abmahnungen folgen. Die neue VM kapiert nicht, dass diese vereinbarungen mit dem ehemaligen VM auch für sie bindent sind. Sie will offensichtlich durch permanentes Abmahnen die Mieter mürbe machen. Die Mieterparteien hatten bereits RA eingeschaltet um die  neue VM über die vereinbarungen aufzuklären. VM schickt weitere Abmahnungen und nervt permanent. Was könnten beide Mietparteien noch tun. Ausziehen wollen beide nicht. Anwalt immer wieder einschalten würde teuer werden.
Danke

Tatsächlich ging der um Gartennutzung veränderte Mietvertrag auf die Nichte über.

Das schliesst weder einen Mieterhöhung n. §§ 558 ff. BGB aus noch, das vertragswidriges Verhalten mit Kündigungsandrohung qualifiziert abgemahnt werden darf.

Inwieweit man das aushält, abheftet und das auch ohne anwaltliche Vertretung einfach ignorieren kann und aussitzen will, müssen die Mieter entscheiden.

Bei einer Kündigung sehen die Vorsitzenden aber dann schon sehr genau hin, ob der „ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses“ zugrunde liegt und inwieweit „der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblichverletzt hat.“

Bislang sehe ich da nicht den geringsten Ansatz eines aussichtsreichen Kündigungsgrundes oder gar einer Räumungsklage :smile:

G imager