Hallo an Alle 
Es geht um folgendes:
Habe mich über Monate hinweg um einen Ausbildungsplatz beworben und nun auch (glücklicherweise) einen bekommen.
Ist es möglich im NACHHINEIN seine Bewerbungskosten erstattet zu bekommen?
Ich habe gehört, dass man BEVOR man seine Bewerbungen abschickt ein Formular ausfüllen muss.
Doch kann man das auch im Nachhinein machen?
Habe alle Bewerbungen und Absagen noch, die ich abgeschickt/bekommen habe.
Hoffe mir kann hier jemand helfen, in einem anderen Forum habe ich leider nichts hilfreiches gefunden.
Gruß,
DieSonja
Hallo,
ich denke, es wäre sehr hilfreich, wenn du dazu schreiben würdest, von wem du die Kosten erstattet haben möchtest.
Denn
Ich habe gehört, dass man BEVOR man seine Bewerbungen abschickt ein Formular ausfüllen muss.:
das kann richtig sein, wenn man zum Beispiel ALGII bezieht.
Vielleicht kannst du die Frage etwas präzisieren?
Gruß
Hallo Sonja,
eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget (was Du offensichtlich meinst) ist nur möglich, wenn ein Antrag vorher gestellt wurde und wenn Du entweder AlgI oder AlgII beziehst.
Grüße
Almut
Hallo Sonja,
toll, zunächst also erstmal herzlichen Glückwunsch zum Ausbildungsplatz!
Jetzt zu deiner Frage:
Ich habe gehört, dass man BEVOR man seine Bewerbungen
abschickt ein Formular ausfüllen muss
Ich gehe mal davon aus, dass du die Bewerbungskosten von der Agentur für Arbeit zurückerstattet bekommen möchtest?!
Das ist dann im Prinzip richtig, wenn man allerdings keine Leistungen bezieht, also arbeitssuchend gemeldet war, aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte, kann man meines Wissen nach eine Liste mit den verschickten Bewerbungen auch im Nachhinein einreichen und die entsprechenden Kosten zurückerstattet bekommen.
Aber am besten fragst du direkt bei deinem zuständigen Ansprechpartner vor Ort nach, der kann dir in diesem Fall wahrscheinlich am besten weiterhelfen:smile:
Hallo Sonja
Folgende Punkte (TBM) müssen erfüllt sein um kosten vom Leistungsträger (Agentur für Arbeit) erstattet zu bekommen:
- Arbeits- ode Ausbildungssuchend gemeldet
- Antrag auf Bewerbungskostenübernahme vor Kostenentstehung gestellt
- Die Kosten müssen für die Bewerbung auf eine sozialversicherungspflichtige Ausbildungs- oder Arbeitsstelle entstehen. Somit sind schulische Ausbildungen raus.
NUR wenn alle drei punkte zu treffen „können“ die Kosten erstattet werden. Da es sich dabei um Leistungen aus dem Vermittlungsbudget handelt sind sie auch bei vorliegen aller drei Punkte noch im Ermessen der Agentur zu erstatten.
Hierfür erlässt jede Agentur (z.b. Arbeitsagentur Berlin) jedes Jahr „Ermessensleitende Richtlinien“ in denen geregelt wird was die jeweilige Agentur wann übernimmt. So ist z.b. in der Regel nur die Übernahme von max. 260 Eur für Bewerbungskosten möglich. Dies jedoch auch nur mit max. 5 Eur pro nachweisbarer schriftlicher bewerbung.
im Nachhinein ist es also nicht möglich diese bei der Arbeitsagentur zur erstattung einzureichen
du kannst die bewerbungskosten jedoch als Werbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen
so du denn in der Ausbildung steuern bezahlst
es handelt sich dabei um vorweggenommene werbungskosten und kannst sie auch für die zukunft (im selben jahr) verrechnen