nachträgliche Übernahme von Prozenten (schadensfreien Jahren) der KFZ-Versicherung

Hallo zusammen,
dies ist mein erster Post und ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Mein Vater ist kürzlich verstorben und hinterläßt ein Auto.
Leider kann ich das Auto im Moment nicht unterhalten, so dass ich es abmelden muss.
Bisher war noch nie ein Fahrzeug auf mich angemeldet. Aller Voraussicht nach, werde ich mir aber in den nächsten Jahren ein Auto zulegen.

Nun zu meiner Frage:
Kann ich die schadensfreien Jahre meines Vaters noch nachträglich übernehmen?(Mir ist bewusst, dass ich nur die Jahre übernehmen kann, die ich selber einen Führerschein besitze.)
Und geht das nur, wenn ich meine zukünftiges Auto bei derselben Versicherung anmelde?

Also folgendes Szenario:
Ich kaufe mir in zwei Jahren ein Auto und möchte es versichern. Beim Antrag gebe ich bekannt, dass ich die schadensfreien Jahre meines Vaters übernehmen. Würde sich meine gewählter Versicherer bei dem alten Versicherer meines Vaters melden und nach der Klassifizierung fragen? oder müste ich mich erst beim Versicherer meines Vaters versichern und später zu dem Versicherer meiner Wahl wechseln?

Und falls obiges nicht möglich ist:
Wäre es dann sinnvoll, den vererbten Wagen kurzfristig auf mich umzumelden und dann wieder abzumelden, um die Prozente zu sichern?

Zusätzliche Frage:
Wie ist das generell mit den Prozenten:
Wenn ich beispielsweise SF12 habe, mein Auto abmelde und verkaufe und in 5 Jahren mir ein neues Auto kaufe und es bei einem neuen Versicherer anmelde, werde ich dann immer noch SF12 eingestuft? oder verfällt das irgendwann?

Ich hoffe es ist nicht zu verstrickt und hypothetisch.
Schon mal vielen Dank für eure Mühen.

Hallo,

kurz meine persönliche Einschätzung:

Man kann Schadensfreihitsrabatte übertragen. Ob das allerdings für einen Erben gilt, da bin ich überfragt.

Jedes Jahr, in dem Du keine Versicherung hast, sinkt der Schadensfreiheitsrabatt.

Aber heutzutage ist das alles Verhandlungssache *g

Hoffe, geholfen zu haben.

Kuckst Du hier:

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/schadenfreihei…

Richtig Brett: Versicherungen
Hallo,

Hallo zusammen,
dies ist mein erster Post und ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Mein Vater ist kürzlich verstorben und hinterläßt ein Auto.
Leider kann ich das Auto im Moment nicht unterhalten, so dass
ich es abmelden muss.

Der Schadensfreiheitsrabatt eines Verstorbenen sollte innerhalb von 6 Monaten - max. 12 Monaten (unterschiedlich bei den Versicherungsunternehmen) übernommen werden.
Danach ist eine Übertragung nicht mehr möglich.

Es können allerdings nur die schadensfreie Jahre übernommen werden die man selbst gefahren haben kann. Beispiel: SF-Jahre 12 / Führerscheindatum vor 6 Jahren = man kann dann also auch nur SF 6 übertragen bekommen.

Bisher war noch nie ein Fahrzeug auf mich angemeldet. Aller
Voraussicht nach, werde ich mir aber in den nächsten Jahren
ein Auto zulegen.

Nun zu meiner Frage:
Kann ich die schadensfreien Jahre meines Vaters noch
nachträglich übernehmen?

Nein - siehe meine Antwort oben.

Und falls obiges nicht möglich ist:
Wäre es dann sinnvoll, den vererbten Wagen kurzfristig auf
mich umzumelden und dann wieder abzumelden, um die Prozente zu
sichern?

Ja - der Wagen sollte mindestens 6 Monate angemeldet bleiben.

Zusätzliche Frage:
Wie ist das generell mit den Prozenten:
Wenn ich beispielsweise SF12 habe, mein Auto abmelde und
verkaufe und in 5 Jahren mir ein neues Auto kaufe und es bei
einem neuen Versicherer anmelde, werde ich dann immer noch
SF12 eingestuft? oder verfällt das irgendwann?

Ja - der Rabatt bleibt 7 Jahre bestehen und danach verfällt er vollständig.
Allerdings gibt es auch verschiedene Versicherungsunternehmen die dies anders handhaben. Also beim Versicherer nachfragen.

Gruß Merger

Vielen Dank für die Antworten.
Ihr habt mir sehr geholfen.