Hallo,
Haften die Erben auch für Verbindlichkeiten des Erblassers die NACH dem Tod eintreten ?
Also z.B. angenommen der Erblasser hinterläßt ein Konto mit Guthaben, dieses Konto kennt aber niemand und mit den Jahren rutscht das Konto durch Kontoführungsgebühren ins Minus. Wer haftet dann dafür ?
Danke !
Wenn das Erbe angenommen wird, werden damit auch die Verbindlichkeiten des Erblassers angenommen.
MfG ramses90
Hallo
… dieses Konto kennt aber niemand und mit den Jahren rutscht das Konto durch Kontoführungsgebühren ins Minus.
Muss das nicht ein Girokonto gewesen sein? Ich kenne jedenfalls sonst keine Konten mit Kontoführungsgebühren.
Werden einem bei einem Girokonto nicht ab und an die Kontoauszüge zugeschickt, die normalerweise an den Absender zurückgeschickt werden, wenn die Person verstorben ist bzw. da nicht mehr wohnt? Müsste der Bank nicht infolgedessen bekannt sein, dass die Person verstorben oder zumindestens unbekannt verzogen ist? - Nur ein Gedanke, vielleicht könnte man da ansetzen, dass die Bank was versäumt hat …
Viele Grüße