Nachträgliche Vertragsverhandlungen

Hallo liebe Leute,

folgendes „Problem“:

Ich habe mich auf eine Stelle beworben, bin zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden und in diesem gefragt worden, wie meine Gehaltsvorstellungen sind. Daraufhin habe ich gesagt, wieviel ich derzeit verdiene. Der Mund war schneller als der Kopf…
Hatte jetzt nach 3 Wochen ein zweites Vorstellungsgespräch. Mir wurde schon ein Vertragsentwurf vorgelegt. Mein potentieller Chef hat mich auf das Gehalt mehr oder weniger festgenagelt und dieses im Vertrag festgehalten. Ich bin damit aber nicht zufrieden. Ausserdem steht im Vertrag, dass ich im Krankheitsfall nur drei Wochen mein Gehalt bekomme und das je Dienstjahr um eine Woche erhöht wird. Demnächst habe ich noch ein Treffen mit ihm.
Meine Fragen an Euch:

  • Kann ich noch einmal das Gehalt nachverhandeln oder ist der Drops schon gelutscht? Bin damit nicht zufrieden. Wie kann ich vorgehen?
  • Ist sechs Wochen Lohnfortzahlung gesetztlich vorgeschrieben oder kann er das machen, wie er will? Finde das etwas seltsam.

Für Eure Antworten danke ich Euch jetzt schon. Habe Dienstag Termin und bin ziemlich unsicher, ob ich noch Forderungen stellen kann.

Sorry, aber „Rechtsberatung“ können wir hier leider nicht geben.
Kleiner Tipp: http://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltfortzahlung_im_K…

Was die Höhe des Gehalts angeht, so wird es schwierig. Kenne deine Verhandlungsposition nicht, aber versuchen kann man es (…damit meinte ich das Grundgehalt zuzüglich Urlaubs-, Weihnachtsgeld + variablen Anteil…)

So wie es sich anhört, würde ich auf jeden Fall gut überlegen, ob ich das unterschreibe.
VG

Hallo,

Bei Vertragsnachverhandlungen kommt es immer auf den Job an. Ist es ein begehrter, kannst Du immer mehr verlangen. Ist es einer, der nicht unbedingt Spezialwissen verlangt, wird es schwieriger. Solltest Du über Deine Jobmöglichkeiten in anderen Unternehmen Bescheid wissen, kannst Du auch darauf hinweisen, dass Du andere höhere Angebote hast.

Im Krankheitsfall immer sechs Monate! Wäre für mich bereits ein Kriterium nicht in diesen Betrieb zu arbeiten, wenn so etwas im Vertrag steht!

Viel Erfolg
Bernd Braun
Bewerbungsratgeber