Nachträgliche Vertragsverhandlungen

Hallo liebe Leute,

folgendes „Problem“:

Ich habe mich auf eine Stelle beworben, bin zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden und in diesem gefragt worden, wie meine Gehaltsvorstellungen sind. Daraufhin habe ich gesagt, wieviel ich derzeit verdiene. Der Mund war schneller als der Kopf…
Hatte jetzt nach 3 Wochen ein zweites Vorstellungsgespräch. Mir wurde schon ein Vertragsentwurf vorgelegt. Mein potentieller Chef hat mich auf das Gehalt mehr oder weniger festgenagelt und dieses im Vertrag festgehalten. Ich bin damit aber nicht zufrieden. Ausserdem steht im Vertrag, dass ich im Krankheitsfall nur drei Wochen Gehalt bekomme und das je Dienstjahr um eine Woche erhöht wird. Demnächst habe ich noch ein Treffen mit ihm.
Meine Fragen an Euch:

  • Kann ich noch einmal das Gehalt nachverhandeln oder ist der Drops schon gelutscht? Bin damit nicht zufrieden. Wie kann ich vorgehen?

Für Eure Antworten danke ich Euch jetzt schon. Habe Dienstag Termin und bin ziemlich unsicher, ob ich noch Forderungen stellen kann.

MOD: Posting FAQ 1129-konform geändert.

Moin,

Der Mund war
schneller als der Kopf…

  • Kann ich noch einmal das Gehalt nachverhandeln oder ist der
    Drops schon gelutscht?

es wäre mehr als unprofessionell, jetzt noch mal mit Gehalt zu kommen. Die Chance hattest Du beim ersten mal.
Daß Du da falsch gehandelt hast, musst Du jetzt nicht noch mal aufwärmen und allen klar zur Kenntnis bringen.

Bin damit nicht zufrieden. Wie kann ich
vorgehen?

Das nächste Jahr Topleistungen bringen und dann ein Gespräch mit dem Vorgesezten suchen und Gehaltverhandlungen führen.

Alles andere wäre peinlich. Buche es als teure Lebenserfahrung ab und nimm es als Mahnung, erst zu denken und dann zu sprechen (hilft vielleicht auch, gute Leistungen zu erbringen :wink:.

Gandalf

Ganz ehrlich?
Hi!

Nachträglich nochmal Dinge zu verhandeln, die bereits verhaldelt sind, sollte man sich verkneifen - dazu hat Gandalf schon genug geschrieben.

Wenn ich Dir einen ehrlich gemeinten Rat geben darf: Unter Berücksichtung dessen, was hier vorher noch so stand, solltest Du absagen und was anderes suchen.
Wer weiß, welch absurde Ideen der Arbeitgeber sich noch so einfallen lässt?

Gruß
Guido

Daraufhin habeich gesagt, wieviel ich derzeit verdiene…Mein
potentieller Chef hat mich auf das Gehalt mehr oder weniger
festgenagelt und dieses im Vertrag festgehalten.

Du brauchst Dich doch nicht nageln lassen. Daß Du ca. 10% mehr verdienen möchtest, sollte der neue Arbeitgeber eigentlich wissen, und nicht so auf Dummenfang gehen…

Ausserdem steht im Vertrag, dass ich im Krankheitsfall nur drei Wochen Gehalt bekomme und das je Dienstjahr um eine Woche erhöht wird.

Insgesamt will der neue Arbeitgeber, daß Du zu schlechteren finanziellen Bedingungen dort anfängst, als im alten Job (gleiches Gehalt + kürzere Lohnfortzahlung bei Krankheit). Und Du hast das Risiko des Rauswurfes in der Probezeit.

Dorthin zu wechseln, macht also unter diesen Bedingungen finanziell keinen Sinn, sofern Dein alter Job sicher ist.

Aber es ist eine ideale Gelegenheit, Gehaltspoker zu üben :wink:.

OT: EntgFG - geht das?
Hallo zusammen,

ich habe nur eine Frage zu dieser Thematik:

Ausserdem steht im Vertrag, dass ich im
Krankheitsfall nur drei Wochen Gehalt bekomme und das je
Dienstjahr um eine Woche erhöht wird.

Geht das?

Laut §3 EntgFG „hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen“.

Kamm man die Entgeltfortzahlung so einfach vertraglich beschneiden?
Meine Arbeitsrechtvorlesungen sind zwar nun schon einige Jährchen her, aber ich meine mich erinnern zu können, dass dieser Anspruch feststeht.
Sollte der AG selbsttätig die Entgeltfortzahlung einstellen, dann springt zwar die Krankenkasse mit Krankengeld ein, hält sich aber am eigentlich zahlungspflichtigen AG gütlich.

Ist das noch der aktuelle Stand, oder schon überholt, oder ist das ganze doch leichter auszuhebeln?

Danke schon mal für die Antworten.

Gruß
Wawi

Hi!

Ausserdem steht im Vertrag, dass ich im
Krankheitsfall nur drei Wochen Gehalt bekomme und das je
Dienstjahr um eine Woche erhöht wird.

Geht das?

In Deutschland nicht.
OK, für den Zeitraum innerhalb der ersten vier Wochen der Beschäftigung wäre das - rein theoretisch - vereinbar.

Gruß
Guido

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