Nachträglicher Antrag auf MdE ?

Hallo Zusammen,

Frau A arbeitete bis 1996 als Altenpflegerin. Sie mußte den Beruf - ärztlich attestiert - wegen eines Wirbelsäulenschadens aufgeben. Seitdem arbeitete sie ununterbrochen in anderen Berufen.
Frau A hat nunmehr seit kurzem einen GdB von 50 - u. a. auch wegen des Wirbelsäulenschadens.
Frau A fragt sich nun, ob sie damals nicht gleich einen MdE bei der BG hätte beantragen sollen und ob das jetzt noch nachträglich geht bzw. falls ja, ob das Sinn macht. Die ärztlichen Unterlagen von 1996 sind noch vorhanden.

Was meint Ihr ???

Danke &Tschüß

Wolfgang

Guten Tag Wolfgang,
die BG leistet bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit.
Selbst wenn der Wirbelsäulenschaden von 96 darauf beruht, ist es doch
nach 11 Jahren schwer, genau den Zusammenhang zu belegen.
Ob sich die BG davon etwas annimmt, kann man aber grundsätzlich klären.
Nur eben nicht hier in dem Forum. Mein Rat: Förmliche Anfrage an BG,
ob diese nach Sozialgesetzbuch einen Leistungsantrag überhaupt bearbeitet, der 11 Jahre zu spät gestellt wird.
Erst wenn die Frage bejaht wird, macht es Sinn, medizinische Fragen
überhaupt anzugehen.

Gruß
Günther

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