Hallo Susi,
dein Anliegen führt bei vielen Paaren im Falle einer Trennung zu Streit, denn meistens wird der Scheidungskrieg wegen des Sorgerechts für die Kinder oder bei finanziellen Auseinandersetzungen geführt.
Es geht dann oft nicht mehr um die sachliche Trennung, meistens spielt dann nur die reine Machtausübung eine Rolle.
Zunächst solltest du alle nur denkbaren Nachweise über deine geleisteten Beiträge sammeln und auch die gemeinsamen Unterlagen als Kopie zur Hand haben, damit es im Falle der Trennung für dich nachweisbar ist, dass du Beiträge aus eigenen Mitteln geleistet hast.
Wenn du plötzlich die nachträgliche Eintragung von deinem Partner verlangst, wird sich bestimmt eine schlechte Stimmung einstellen, da er Verdacht schöpfen wird. Mit diplomatischen Geschick kannst du ja den Versuch wagen, solltest aber das Risiko bedenken.
Ich hatte einen ähnlichen Fall. Der Frau hatte ich geraten, zusammen mit dem Partner alle Unterlagen für die Altersvorsorge (ist ja ein aktuelles Thema) durchzusehen und bei dieser Gelegenheit auch den Grundbucheintrag zu korrigieren. Das hat damals geklappt, weil der Mann im Prinzip wusste, dass die Frau zu 50% ihren Beitrag geleistet hatte. Bei der Scheidung, die erst nach 2 Jahren erfolgte, gab es über die Finanzen keinen Streit.
Auch wenn es viele vergleichbare Scheidungsbeschlüsse gibt, bleiben die Familiengerichte doch frei in ihrer Entscheidung und könnten die Sachlage in deinem Fall ungünstig bewerten, wenn der Scheidungsantrag unmittelbar nach dem Datum des Grundbucheintrags eingeht.
Ich rate zwar zur Vorsicht und warne davor, wenn Menschen sich zu sicher fühlen, aber in deinem Fall kommt es auch auf die Dauer der Ehe an. Das Gericht würdigt alle aussagefähigen Beweise, die deine Finanzspritzen in den Hauserwerb belegen.
Das Familiengericht verlangt Einkommensnachweise und die Offenlegung der Vermögensverhältnisse nicht nur für das Jahr des Scheidungsantrages, sondern in der Regel auch für die Jahre vor der Scheidung.
Ich gehe davon aus, dass es keinen Ehevertrag gibt und der gesetzl. Güterstand für deinen Fall gilt.
Ganz leer ausgehen wirst du bei Scheidung keinesfalls, aber deine Vorsicht ist angebracht.
Um ganz sicher zu gehen, solltest du eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch nehmen. Für eine zuvor mit dem Anwalt vereinbarte Pauschalgebühr (100-200€) kannst du die Verhältnisse offenlegen und eine vorläufige Berechnung durchführen lassen. Das betrifft auch den im Scheidungsfall zu erwartenden Trennungs- und Ehegattenunterhalt.
Dem Anwalt solltest du jedoch dringend auferlegen, dass du einen Schriftverkehr nicht akzeptierst, damit dein Partner nicht durch Zufall von dem Anwaltsbesuch erfährt. Es gibt Zufälle…
Die Zahlung einer relativ geringen Anwaltsgebühr lohnt sich, denn ich würde mich auf Aussagen im Internet nicht verlassen. Du liest hier immer nur Meinungen, eine Rechtsberatung darf man dir an dieser Stelle nicht geben, das verbietet das Rechtsberatungsgesetz.
Viel Glück!
Steve-HH