Nachträglicher Kabelanschluss

Die Wohnungen des 6-Parteien-Wohnhauses, in dem ich seit 4 Jahren zur Miete wohne, wurde nun auf Beschluß der Eigentümerversammlung ans TV-Kabelnetz angeschlossen. Mein Vermieter verlangt nun erstmals einen jährlichen, zusätzlichen Betrag von ca. 140Euro. Da ich diese Geld gerne einsparen möchte und TV-Empfang über DVB-T hervorragend möglich ist, habe ich die Zahlung des Kabelgebühr mit Verweis auf Bestandschutz abgelehnt.

Mit Vermieter besteht mit Verweis auf folgenden Passus im Mietvertrag auf der Zahlung der Kabelgebühr:

„Der Mieter verpflichtet sich, die monatliche Gebühr für den zur Verfügng gestellten Kabelanschluß zu entrichten.“

Hebelt dieser Passus den Bestandsschutz aus? Schließlich gab es zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses gar keinen Kabelanschluß!

Danke für Eure Hinweise. Ein Verweis auf relevante Paragrafen oder Präzedenzurteile wäre sehr hilfreich.

Sie können immer so antworten, das Sie das Ablehnen, weil (damals) kein Kabel da war und da haben Sie eine andere Lösung gesucht. Jetzt wollen Sie das nicht, weil damals nicht da.

Hallo Herbert ,
wenn die Eigentümerversammlung dieses beschloßen und einen Vertrag abgeschloßen hat ist dieser so Vollumlagefähig und so mußt Du in den sauren Apfel beisen meine ich nach der Kabelwelle in den 80ern wo viele darauf umgestellt haben !
MfG H.Fischer

Hallo Herbert_96,

die Frage kann ich leider nicht verbindlich beantworten. Nach meiner Meinung kann der Vermieter nicht nach vier Jahren plötzlich mit dem Kabelanschluß aufwarten. Ich denke auch, daß Sie einen Bestandsschutz geltend machen können.
Ich denke aber, daß Sie sich noch anderweitig rechtlich beraten lassen müssen, beim Mieterverein, bei der Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Ich bedaure sehr, aber diese Frage kann ich nicht beantworten.

Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.
mfg

Guten Tag
Sie haben diesen Mietvertrag unterschrieben und müssen bezahlen.Der Vermieter hat diese Gebühr vorher nicht verlangt.Sobald der Anschluss fertig ist, ab diesen Zeitpunkt müssen Sie bezahlen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo,

leider weiss ich darauf keine Antwort.
mfg