Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe eine spezielle Frage zum Thema PKV und Versicherungsschutz. Den Fall habe ich auch bei wer-weiss-was online ins Forum gestellt (unter entsprechender Frage).
Ich hoffe, dass Sie mir mit Ihrem Wissen und Ihrer Erfahrung weiterhelfen können, da ich evtl. (soweit mich mein Bauchgefühl nicht täuscht) bald handeln muss… Zu dem Fall:
Eine selbstständige Person ist seit Ende 2007 privat krankenversichert (zuvor Arbeitnehmer). Nach Einreichung der Artzkosten für 2008 hat die Versicherung vor im Mai 2009 bei dem Hausarzt des Versicherungsnehmers nach früheren Erkrankungen gefragt.
Aufgrund dessen Antworten beabsichtigte die Versicherung die PKV zu kündigen, da eine nicht genannte chronische Erkrankung bei Vertragsabschluss (bzw. innerhalb 5 Jahren davor) vorgelegen habe. Mir geht es bei meiner Frage aber nicht um die Details zu dieser Erkrankung und der Frage, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht, sondern um das weitere Vorgehen.
Der Versicherungsmakler setzt sich für seine Kundin ein und verhindert damit die Kündigung seitens der Versicherung (Kündigungsschreiben ging NICHT zu).
Stattdessen ging nun am 15.07.2009 ein Schreiben zu, nachdem eine Beitragsanpassung erfolgen werde. Kurzum: Der Makler hat ausgehandelt, dass ein Risikozuschlag eine Kündigung und sogar einen Leistungsausschluss verhindert. Nachteil: Der Zuschlag muss rückwirkend erbracht werden und beträgt rund stolze 170€ / Monat = insgesamt rund 3.500 € (bisher nur mündlich mitgeteilt).
Die hohe Nachzahlung lohnt sich kaum, da über kurz oder lang der Versicherungsnehmer wieder in die GKV eintreten wird. Außerdem ist das Vorgehen „etwas“ ungewöhnlich, dass in so einer Notsituation ein Haufen Geld rückwirkend festgesetzt werden soll, obwohl die Krankheitskosten nicht mal die Beitragsrückerstattung überschritten haben, geschweige denn die Erkrankung in den letzten 7 Jahren auch nur einen einzigen Krankheitstag bewirkt hätten!
Durch das geänderte Vorgehen der Versicherung ergibt sich nun für den Versicherungsnehmer das Recht zur Kündigung des Vertrages, da zur Geltendmachung des rückwirkenden Risikozuschlages ein geänderter Versicherungsschein zugestellt werden muss. Dies erfolgt erst in den nächsten Tagen. Nach dessen Zugang besteht dann ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats. Aller Voraussicht nach (nicht zuletzt wg. der hohen Nachzahlung) wird von dem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.
Allerdings ergeben sich hierbei natürlich weitere Fragen, für deren Beantwortung ich dringend um Rat bitte.
Zuvor nochmal die Fakten:
- PKV seit Ende 2007
- bislang KEINE Kündigung durch Versicherung
- Info-Schreiben, dass wg. Arztbericht „geänderte Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil“ werden (rückwirkender Risikozuschlag)
- geänd. Versicherungsschein liegt noch nicht vor
FRAGEN:
1.) Was ist mit den ärztliche Leistungen, die im Zeitraum zwischen dem Zugang des Info-Schreibens und der Kündigung (durch Versicherungsnehmer) in Anspruch genommen werden? Die Kündigungsfrist läuft ja erst ab Zugang Versicherungsschein, aber hemmt das Info-Schreiben vom 15.07.09 schon die Kostenübernahme-Pflicht, wenn dann später gekündigt wird? Konkretes Beispiel Zahnersatz (Krone, mit Versicherung vor 8 Wochen abgestimmt): Hier sind 2 Termine notwendig. Den ersten nahm der Versicherungsnehmer VOR Bekanntwerden der ganzen Misere wahr, der zweite (Einsetzen der Krone) wird in 2 Wochen sein. Angenommen die Kündigung erfolgt in 3 Wochen, muss dann die Versicherung den 2. Termin nicht mehr übernehmen?
2.) Ergänzend zu 1.): Endet damit der Versicherungsschutz praktisch schon am 16.07.2009 (1 Tag nach Zugang Info), soweti der geänderte Versicherungsschein später nicht angenommen wird?
3.) Die Beitragsrückerstattung (da Kosten 2008 gering waren) ist bislang noch nicht ausbezahlt worden. Besteht nach der verfrühten Kündigung des Vertrages noch ein Anspruch auf die Rückerstattung?
4.) Ist ein Wechsel zur freiwilligen KV möglich oder sind die Chancen schlecht dort aufgenommen zu werden, mit dieser Vorgeschichte?
5.) Falls 4.) negativ beantwortet wird: Welche Alternative bietet sich an? Sehe ich das richtig, dass dann nur der Basistarif in der PKV bleibt?
Hoffe, dass wir die Sache schnellst möglich in den Griff kriegen, da so ein potentielles „Nicht-versichert-sein“-Gefühl doch sehr unangenehm ist.
Habe diese Anfrage an Sie persönlich zusätzlich zu meinem Forums-Beitrag gesendet. Freue mich über eine öffentliche Antwort genauso wie über eine persönliche Antwort.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
MfG
BTM