Nachträglicher Risikozuschlag bei PKV: Wechsel möglich?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich habe eine spezielle Frage zum Thema PKV und Versicherungsschutz. Den Fall habe ich auch bei wer-weiss-was online ins Forum gestellt (unter entsprechender Frage).

Ich hoffe, dass Sie mir mit Ihrem Wissen und Ihrer Erfahrung weiterhelfen können, da ich evtl. (soweit mich mein Bauchgefühl nicht täuscht) bald handeln muss… Zu dem Fall:

Eine selbstständige Person ist seit Ende 2007 privat krankenversichert (zuvor Arbeitnehmer). Nach Einreichung der Artzkosten für 2008 hat die Versicherung vor im Mai 2009 bei dem Hausarzt des Versicherungsnehmers nach früheren Erkrankungen gefragt.
Aufgrund dessen Antworten beabsichtigte die Versicherung die PKV zu kündigen, da eine nicht genannte chronische Erkrankung bei Vertragsabschluss (bzw. innerhalb 5 Jahren davor) vorgelegen habe. Mir geht es bei meiner Frage aber nicht um die Details zu dieser Erkrankung und der Frage, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht, sondern um das weitere Vorgehen.

Der Versicherungsmakler setzt sich für seine Kundin ein und verhindert damit die Kündigung seitens der Versicherung (Kündigungsschreiben ging NICHT zu).

Stattdessen ging nun am 15.07.2009 ein Schreiben zu, nachdem eine Beitragsanpassung erfolgen werde. Kurzum: Der Makler hat ausgehandelt, dass ein Risikozuschlag eine Kündigung und sogar einen Leistungsausschluss verhindert. Nachteil: Der Zuschlag muss rückwirkend erbracht werden und beträgt rund stolze 170€ / Monat = insgesamt rund 3.500 € (bisher nur mündlich mitgeteilt).

Die hohe Nachzahlung lohnt sich kaum, da über kurz oder lang der Versicherungsnehmer wieder in die GKV eintreten wird. Außerdem ist das Vorgehen „etwas“ ungewöhnlich, dass in so einer Notsituation ein Haufen Geld rückwirkend festgesetzt werden soll, obwohl die Krankheitskosten nicht mal die Beitragsrückerstattung überschritten haben, geschweige denn die Erkrankung in den letzten 7 Jahren auch nur einen einzigen Krankheitstag bewirkt hätten!

Durch das geänderte Vorgehen der Versicherung ergibt sich nun für den Versicherungsnehmer das Recht zur Kündigung des Vertrages, da zur Geltendmachung des rückwirkenden Risikozuschlages ein geänderter Versicherungsschein zugestellt werden muss. Dies erfolgt erst in den nächsten Tagen. Nach dessen Zugang besteht dann ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats. Aller Voraussicht nach (nicht zuletzt wg. der hohen Nachzahlung) wird von dem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.

Allerdings ergeben sich hierbei natürlich weitere Fragen, für deren Beantwortung ich dringend um Rat bitte.

Zuvor nochmal die Fakten:

  • PKV seit Ende 2007
  • bislang KEINE Kündigung durch Versicherung
  • Info-Schreiben, dass wg. Arztbericht „geänderte Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil“ werden (rückwirkender Risikozuschlag)
  • geänd. Versicherungsschein liegt noch nicht vor

FRAGEN:
1.) Was ist mit den ärztliche Leistungen, die im Zeitraum zwischen dem Zugang des Info-Schreibens und der Kündigung (durch Versicherungsnehmer) in Anspruch genommen werden? Die Kündigungsfrist läuft ja erst ab Zugang Versicherungsschein, aber hemmt das Info-Schreiben vom 15.07.09 schon die Kostenübernahme-Pflicht, wenn dann später gekündigt wird? Konkretes Beispiel Zahnersatz (Krone, mit Versicherung vor 8 Wochen abgestimmt): Hier sind 2 Termine notwendig. Den ersten nahm der Versicherungsnehmer VOR Bekanntwerden der ganzen Misere wahr, der zweite (Einsetzen der Krone) wird in 2 Wochen sein. Angenommen die Kündigung erfolgt in 3 Wochen, muss dann die Versicherung den 2. Termin nicht mehr übernehmen?

2.) Ergänzend zu 1.): Endet damit der Versicherungsschutz praktisch schon am 16.07.2009 (1 Tag nach Zugang Info), soweti der geänderte Versicherungsschein später nicht angenommen wird?

3.) Die Beitragsrückerstattung (da Kosten 2008 gering waren) ist bislang noch nicht ausbezahlt worden. Besteht nach der verfrühten Kündigung des Vertrages noch ein Anspruch auf die Rückerstattung?

4.) Ist ein Wechsel zur freiwilligen KV möglich oder sind die Chancen schlecht dort aufgenommen zu werden, mit dieser Vorgeschichte?

5.) Falls 4.) negativ beantwortet wird: Welche Alternative bietet sich an? Sehe ich das richtig, dass dann nur der Basistarif in der PKV bleibt?

Hoffe, dass wir die Sache schnellst möglich in den Griff kriegen, da so ein potentielles „Nicht-versichert-sein“-Gefühl doch sehr unangenehm ist.

Habe diese Anfrage an Sie persönlich zusätzlich zu meinem Forums-Beitrag gesendet. Freue mich über eine öffentliche Antwort genauso wie über eine persönliche Antwort.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

MfG
BTM

Hallo BTM
das hört sich ja alles gar nicht gut an. Also grds. ist die PKV im Recht. Sie haben vermutlich den Vertrag zurück gerechnet so als wenn seinerzeit die Angaben korrekt gemacht wurden und den angemessenen (für die PKV angemessenen) Beitragszuschlag berechnet.
Wenn Sie die Kündigung annehmen, wird die PKV ganz sicher nicht mehr für weitere Kosten aufkommen bezüglich der Krone. Selbst wenn Sie die Kündigungsmöglichkeit annehmen, sind sie trotzdem aufgrund der nicht richtigen Angaben im Antrag verpflichtet der Beitragsschuld nachzukommen, also hätten sie nichts gewonnen (finanziell). Nach der Kündigung bleibt ihnen dann nur ein wechsel zu einer anderen PKV zu hohen Beiträgen oder wenn sie keiner nehmen würde der Wechsel in den Basistarif.

In die GKV können Sie nur wechseln wenn sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Ansonsten keine Chance. Die Beschäftigung muss dann für eine evtl. freiwillige Weiterversicherung in der GKV mindestens 12 Monate bestehen.

Zu der Beitragsschuld würde ich empfehlen noch einen Rechtsexperten zu befragen, da ich lediglich das Sozialgesetz auf Ihren Fall angelegt habe. Da würden Sie im Falle einer Kündigung trotzdem den rückwirkenden neu berechneten Beitrag schuldig bleiben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen. Viel Glück und alles Gute
Yvonne

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Hallo BTM
das hört sich ja alles gar nicht gut an. Also grds. ist die
PKV im Recht. Sie haben vermutlich den Vertrag zurück
gerechnet so als wenn seinerzeit die Angaben korrekt gemacht
wurden und den angemessenen (für die PKV angemessenen)
Beitragszuschlag berechnet.
Wenn Sie die Kündigung annehmen, wird die PKV ganz sicher
nicht mehr für weitere Kosten aufkommen bezüglich der Krone.
Selbst wenn Sie die Kündigungsmöglichkeit annehmen, sind sie
trotzdem aufgrund der nicht richtigen Angaben im Antrag
verpflichtet der Beitragsschuld nachzukommen, also hätten sie
nichts gewonnen (finanziell). Nach der Kündigung bleibt ihnen
dann nur ein wechsel zu einer anderen PKV zu hohen Beiträgen
oder wenn sie keiner nehmen würde der Wechsel in den
Basistarif.

In die GKV können Sie nur wechseln wenn sie eine
versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Ansonsten
keine Chance. Die Beschäftigung muss dann für eine evtl.
freiwillige Weiterversicherung in der GKV mindestens 12 Monate
bestehen.

Zu der Beitragsschuld würde ich empfehlen noch einen
Rechtsexperten zu befragen, da ich lediglich das Sozialgesetz
auf Ihren Fall angelegt habe. Da würden Sie im Falle einer
Kündigung trotzdem den rückwirkenden neu berechneten Beitrag
schuldig bleiben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen. Viel Glück und alles Gute
Yvonne

Hallo Yvonne,

selbstverständlich haben Sie mir weitergeholfen, vielen Dank dafür! Das hilft mir eine entsprechende Entscheidung voranzutreiben.

Habe mittlerweile nämlich von (noch) schlimmeren Konsequenzen wie z.B. einer rückwirkenden Nichtigkeit und damit verbundener Srafe wg. Nichtversicherung nach der letzten Gesundheitsreform seit Feb 2009 (wobei hier mE eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vorgebracht werden könnte).

Werde nun kommende Woche mit anderen PKVs Kontakt suchen und bin guter Dinge, dass ich ggf. mit der aktuellen PKV eine Kündigung ohne Nachzahlung erwirken kann, da ich denke, dass eine weitergehende Vertragsbeziehung mit dem angeknacksten Vertrauen (auf beiden Seiten) schwer fällt. Zunächst wollte die Versicherung ja ohne Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung (KEINE Anfechtung) kündigen. Der Risikozuschlag war ja ein Verhandlungserfolg des Maklers. Daher könnte evtl. eine bloße Kündigung ausgehandelt werden. Dann bleibt noch die Hoffnung, dass eine andere PKV weiterhilft.

Danke nochmals, Sie haben mir soweit mal über den ersten Schock hinweg mit Ihren Fakten geholfen. Auch wenn alles in allem schlecht klingt, weiß man dann immerhin eine Richtung, in die das geht.

Habe mit diesem Thema das Wer-Weiß-Was-Forum zum 1.Mal aktiv genutzt und bin begeistert. Hoffe ich kann auch bei Gelegenheit anderen Nutzer mal weiterhelfen.

Viele Grüße
BTM

-ist nicht mein Fachgebiet - bitte KV-Spezialisten fragen