Hallo Thea,
einen dreischaligen Schornstein mit einem Durchmesser von 18 cm als geschosshohes Fertigteilelement würde ich Ihnen durchaus empfehlen.
3-schalig= Schamotterohr, Isolierung, Mantelstein.
Zu berücksichtigen ist es natürlich, wo der Schornstein aus dem Dach kommt, zum Beispiel neben dem First oder eventuell inmitten der Dachfläche gemäß u.g. „BImSchV“.
Am 22. März 2010 ist die neue „Erste Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen –
- BImSchV)“ vom 26. Januar 2010 in Kraft getreten.
§ 19 Ableitbedingungen für Abgase
(1) Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden müssen.
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bei Dachneigungen
a) bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein,
b) von mehr als 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben;
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bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Meter deren Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter überragen; der Umkreis vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf höchstens 40 Meter.
Die wirksame Höhe des Schornsteins, also dort, wo das Ofenrohr in den Schornstein geht, bis zur Schornsteinmündung sollte mind. 5,00 sein.
Die Reinigungsöffnung ist zwischen 0,40 m bis 1,40 m über Fertigfußboden anzuordnen.
Es ist auch zu prüfen ob eine obere Reinigungsöffnung gegebenenfalls vorzusehen ist.
Weiter ist zu beachten ob der Kondensatablauf (die Schale am Fuß des Schornsteins, wo das Wasser auffängt) geschlossen werden muss, da eine Entwässerung des Kondensats eventuell nicht gegeben ist. Normalerweise wird der Schornstein in trockener Betriebsweise geführt. Das bedeutet, man kann durchaus den Kondensatablauf verschließen.
Das bezieht sich jedoch nur wenn der Schornstein in trockener Betriebsweise geführt wird und kein Pelletsofen am Schornstein angeschlossen wird, wo Feuchtigkeit im Schornstein beim Betrieb von einem Pelletsofen entsteht.
Da die Verordnungen außer der „BImSchV“. Von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, muss generell der zuständige Schornsteinfegermeister dessen Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden, da so etwas genehmigungspflichtig ist.
Gruß
Wolfgang