Nachträglicher Starkstromanschluß

Hallo allerseits,
nehmen wir mal den fiktiven Fall, daß der Mieter A bisher einen Gasherd in seiner Kuche hatte. Dieser ist nun defekt und er bekommt einen Elektroherd geschenkt und möchte diesen benutzen. Da aber nur ein Gasanschluß vorhanden ist, muß ein Drehstrom- (oder Starkstrom- ?) Anschluß nachgerüstet werden. Kann nun A von seinem Vermieter B verlangen, daß dieser den Drehstromanschluß nachrüstet (auf Kosten von B) oder kann sich B auf den Standpunkt zurückziehen, daß ja schon ein Gasanschluß zum Kochen da sei und sich A eben einen neuen Gasherd besorgen müsste?

Viele Grüße
Marvin

PS. Bitte keine Diskussion über die Vorzüge von Gasherden gegenüber Elektroherden, die sind A wahrscheinlich durchaus bekannt…

Hallo!
Kurze Frage vorweg: Wem gehörte der Gasherd denn? War er Bestandteil der Mietwohnung? Wenn ja, müsste eigentlich der VM für die Reparatur od. Ersatz sorgen. Wenn der M den Gasherd mitgebracht hat, und jetzt einen E-Herd haben möchte, müsste m.E. nach er selbst für einen ausreichenden Stromanschluss sorgen.
Gruß
Andreas

Hallo!
Kurze Frage vorweg: Wem gehörte der Gasherd denn? War er
Bestandteil der Mietwohnung? Wenn ja, müsste eigentlich der VM
für die Reparatur od. Ersatz sorgen. Wenn der M den Gasherd
mitgebracht hat, und jetzt einen E-Herd haben möchte, müsste
m.E. nach er selbst für einen ausreichenden Stromanschluss
sorgen.

Leider das letztere, weil, als der Mieter die Wohnung übernommen hatte, weder ein Gas- noch ein Elektroherd vorhanden war, sondern lediglich ein Gasanschluß.

Viele Grüße
Marvin

Hi,

der VM muß schon grundsätzlich dafür sorgen, daß seine Mieter einen Herd anschließen können.
Da aber E-Herde grundsätzlich auch an 220V betrieben werden können, erübrigt sich jede weitere Überlegung. Wenn der Mieter ein Gerät hat, bei dem das nicht geht (gibt es so was?), kann er daraus sicher keinen Anspruch auf „Aufrüstung“ der Stromversorgung herleiten. Und 220V dürften ja wohl vorhanden sein, oder?

Gruß Stefan

nehmen wir mal den fiktiven Fall, daß der Mieter A bisher
einen Gasherd in seiner Kuche hatte. Dieser ist nun defekt und
er bekommt einen Elektroherd geschenkt und möchte diesen
benutzen. Da aber nur ein Gasanschluß vorhanden ist, muß ein
Drehstrom- (oder Starkstrom- ?) Anschluß nachgerüstet werden.
Kann nun A von seinem Vermieter B verlangen, daß dieser den
Drehstromanschluß nachrüstet (auf Kosten von B) oder kann sich
B auf den Standpunkt zurückziehen, daß ja schon ein
Gasanschluß zum Kochen da sei und sich A eben einen neuen
Gasherd besorgen müsste?

Viele Grüße
Marvin

PS. Bitte keine Diskussion über die Vorzüge von Gasherden
gegenüber Elektroherden, die sind A wahrscheinlich durchaus
bekannt…

Hallo,

man sollte mal einen ähnlichen - umgekehrten - Fall konstruieren. Jemand betreibt einige Zeit einen E-Herd am Drehstromanschluss in der Küche. Der Herd geht kaputt und dieser Jemand will nun einen Gasherd haben. Ist der Vermieter verpflichtet, eine Gasleitung vom Keller (Gasheizung) in die Mietwohnung zu legen?

Wichtig ist doch, dass es eine Möglichkeit zum Anschlus eins Herdes gibt. Bei Neuanschaffung muss dann eben ein passendes System gekauft werden.

Gruß, Niels