Hallo allerseits,
nehmen wir mal den fiktiven Fall, daß der Mieter A bisher einen Gasherd in seiner Kuche hatte. Dieser ist nun defekt und er bekommt einen Elektroherd geschenkt und möchte diesen benutzen. Da aber nur ein Gasanschluß vorhanden ist, muß ein Drehstrom- (oder Starkstrom- ?) Anschluß nachgerüstet werden. Kann nun A von seinem Vermieter B verlangen, daß dieser den Drehstromanschluß nachrüstet (auf Kosten von B) oder kann sich B auf den Standpunkt zurückziehen, daß ja schon ein Gasanschluß zum Kochen da sei und sich A eben einen neuen Gasherd besorgen müsste?
Viele Grüße
Marvin
PS. Bitte keine Diskussion über die Vorzüge von Gasherden gegenüber Elektroherden, die sind A wahrscheinlich durchaus bekannt…