Hallo,
In den Jahren 2000 und 2001 hat Herr A. bei der Einkommenssteuererklärung Verluste aus Wertpapier-Spekulationsgeschäften angegeben. Es gab in diesen Jahren und auch später keine Gewinne, die er mit diesen Verlusten hätte verrechnen können. Kürzlich las Herr A., dass man bis 31.12.2013 die Abgeltungssteuer bei Wertpapierverkäufen spart, wenn man Verluste aus der Vergangenheit vorweisen kann.
Mit Dollarzeichen in den Augen begann er, das Web zu durchforsten. Dabei stieß er auf den Begriff Verlustfeststellungsbescheid. Leider hat er keinen einzigen Verlustfeststellungsbescheid. Er hat nur die Steuerbescheide von damals, in denen seine Verluste abgedruckt sind, also z.B. für 2001:
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften -6467
abzüglich nicht verrechenbarer Verluste -6467
verbleiben 0
Und jetzt kommt auch schon die Frage.
Ihm schwant, dass das ein Problem sein könnte. Kann Herr A. diese Verlustfeststellungsbescheide für 2000 und 2001 nachträglich beschaffen? Oder zählt etwa der Einkommenssteuerbescheid selbst als Verlustfeststellungsbescheid? Die Einkommenssteuerbescheide erhielt er jeweils im Folgejahr, also in 2001 und 2002. Muß Herr A., wenn er ohne Nachteil bleiben will, das Steuerrecht besser kennen als das Amt?
Vielen Dank für Eure Antworten,
soja