Nachträglicher Verlustfeststellungsbescheid

Hallo,

In den Jahren 2000 und 2001 hat Herr A. bei der Einkommenssteuererklärung Verluste aus Wertpapier-Spekulationsgeschäften angegeben. Es gab in diesen Jahren und auch später keine Gewinne, die er mit diesen Verlusten hätte verrechnen können. Kürzlich las Herr A., dass man bis 31.12.2013 die Abgeltungssteuer bei Wertpapierverkäufen spart, wenn man Verluste aus der Vergangenheit vorweisen kann.

Mit Dollarzeichen in den Augen begann er, das Web zu durchforsten. Dabei stieß er auf den Begriff Verlustfeststellungsbescheid. Leider hat er keinen einzigen Verlustfeststellungsbescheid. Er hat nur die Steuerbescheide von damals, in denen seine Verluste abgedruckt sind, also z.B. für 2001:

Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften -6467
abzüglich nicht verrechenbarer Verluste -6467
verbleiben 0

Und jetzt kommt auch schon die Frage.

Ihm schwant, dass das ein Problem sein könnte. Kann Herr A. diese Verlustfeststellungsbescheide für 2000 und 2001 nachträglich beschaffen? Oder zählt etwa der Einkommenssteuerbescheid selbst als Verlustfeststellungsbescheid? Die Einkommenssteuerbescheide erhielt er jeweils im Folgejahr, also in 2001 und 2002. Muß Herr A., wenn er ohne Nachteil bleiben will, das Steuerrecht besser kennen als das Amt?

Vielen Dank für Eure Antworten,
soja

Verlustfeststellung private Veräußerungsgeschäfte
Hi.

; Leider hat er keinen

einzigen Verlustfeststellungsbescheid. Er hat nur die
Steuerbescheide von damals, in denen seine Verluste abgedruckt
sind,

ja, das sind keine Verlustfeststellungsbescheide.

Zu diesem Thema war der Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung sehr aktiv. Am besten passt zu dem geschilderten Problem wohl das Schreiben der Landesverwaltung Bayern (LfSt) vom 06.03.2008. Leider ist dieses im Internet nicht zu finden. ( HaufeIndex 1968258)

Ihm schwant, dass das ein Problem sein könnte. Kann Herr A.
diese Verlustfeststellungsbescheide für 2000 und 2001
nachträglich beschaffen?

nein, da für 2000 und 2001 schon Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Im Erlass vom 6.3.2008 wurde auch noch auf das Revisionsverfahren IX R 53/07 hingewiesen, in dem es um die nachträgliche Feststellung von vor dem 1.1.2007 entstandenen Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ging. Das Urteil ist am 11.11.2008 in dieser Revision ergangen.
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…

Oder zählt etwa der
Einkommenssteuerbescheid selbst als
Verlustfeststellungsbescheid?

nein

Muß
Herr A., wenn er ohne Nachteil bleiben will, das Steuerrecht
besser kennen als das Amt?

kein schlechter Gedanke, das ist nie ein Fehler

Wenn du ein neues Hobby suchst, empfehle ich das Loseblattwerk
http://www.steuertipps.de/?menuID=204&navID=127&soft…

Es ist trotzdem möglich, einen Antrag auf Verlustfeststellung beim Finanzamt zu stellen. Ist kostenlos, aber mit offenem Ausgang. Kann sein, dass das dann abgelehnt wird und ein Klageverfahren …keine Ahnung, wie das ausgeht.
Auf jeden Fall würde ich (als Empfänger) an so einem Antrag eine Weile knobeln …

Schöne Grüße
C.