Nachträglicher Verzicht auf Vermieterpfandrecht

Hallo,

wie ich gelesen habe, kann nachträglich auf das Vermieterpfandrecht verzichtet werden.

Was ich nicht rausgefunden habe, ob der Vermieter die Gegenstände zum ehemaligen Mieter liefern muss, oder ob derjenige seine Sachen abholen muss.

Wie finde ich hierzu Informationen?

Diphda

@ Mod
Hallo,

könnte diese Frage eventuell auch den Bereich allg. Rechtsfragen betreffen und die Chance auf Antwort höher sein?

Dann würde ich dich bitten, dies zu verschieben.

Danke Diphda