Hallo, Person A hatte einen Autounfall mit 3 leichten Verletzen B,C,D. Es wird alles von der Polizei. Aufgenommen. Nach Streitigkeiten zwischen Person A und Person B beschließt Person B zusammen mit Person C und D Person A vorzuwerfen, dass dieser Alkohol an diesem Tag zu sich genommen hätte und wird dies der Polizei melden. Wird dies zu einem Problem oder müssen Person B,C und D dies Beweisen.
Hallo,
die drei Belastungszeugen werden zeugenschaftlich vernommen. Zunächst von der Polizei dann vom Richter. Es kommt immer darauf an, wie der Richter die Beweise würdigt, er ist darin frei. Überzeugen die Aussagen, so dass der Richter zum Schluss kommt, dass A alkoholisiert gefahren ist und einen Unfall baute, so wird A verurteilt.
Sagen die Zeugen aber die Unwahrheit und es kommt raus, dann können diese sich „warm anziehen“, denn uneidliche Falschaussage und Falsche Verdächtigung werden hart bestraft.
Gruss
Iru
Moin,
Nach Streitigkeiten zwischen Person A und Person B beschließt
Person B zusammen mit Person C und D Person A vorzuwerfen,
dass dieser Alkohol an diesem Tag zu sich genommen hätte
Person A hat also keinen Alkohol zu sich genommen?
Das ließe sich noch einige Tage später aufgrund von bestimmten Markern im Blut nachweisen.
Wenn dem so ist und es kommt heraus, dann kann sich B, aber auch c und D warm anziehen.
Verleumdung, (nichteidliche) Falschaussage, da ist die Justiz relativ spaßfrei.
Gandalf
Hallo,
Dies dürfte nur dann funktionieren, wenn A kompletter Abstinenzler ist. wenn er aber hin und wieder Alkohol trinkt, wird sich nicht mehr nachträglich klären lassen, ob er zum fraglichen Zeitpunkt welchen intus hatte.
Viele Grüsse, Walkuerax
Jain
Prost,
Dies dürfte nur dann funktionieren, wenn A kompletter
Abstinenzler ist.
jain.
Es gibt mittlerweile recht ausgeklügelte Methoden, die über die Verhältnisse bestimmter Marker auch Aussagen über den Zeitpunkt des Alkoholkonsums machen können.
Diese Methoden sind zwar recht aufwendig und es bedarf einiges an Erfahrung bei der Bestimmung und Auswertung, aber wenn das gegeben ist, sind die relativ aussagekräftig.
Mit solchen Fakten konfrontiert, werden sich die Herren zudem dann (wahrscheinlich) schnell bei ihren Aussagen verzetteln.
Gandalf
Hallo,
Es wird alles von der Polizei. Aufgenommen.
Na, wenn die nicht bemerkt haben, ober Fahrer alkoholisiert war …
Die Polizisten werden doch wohl bei einem Gerichtsverfahren auch befragt, oder? Und in ihrem Protokoll sollte es dann ja auch stehen?
JJ
Hallo,
solange keine Ausfallerscheinungen vorhanden waren und der Atemalkoholtest verweigert wurde, gab es keine Grundlage für eine Blutprobe, auch wenn die Beamten evtl. den unterschwelligen Verdacht hatten, dass der Fahrer alkoholisiert war. Und ohne Blutprobe kein Nachweis der Trunkenheitsfahrt.
Gruss
Iru