ich wende mich mit folgendem Problem an Ihnen:
Meine Tochter besucht eine Priatschule in Niedersahsen LK Osnabrück. Sie Ist mit einem Lippenpiercing aus den Ferien gekommen und die Schulleitung war gar nicht davon angetan und versuchte durch ein mündliches verbot das Kind zur Herausnahme zu zwingen. Ich als Mutter suchte darauf hin das Gespräch mit der Schulleiterin und fand es auch… wir kamen nach kurzem hin und her überein das sie das Schmuckstück weiterhin tragen dürfte wenn sie es mit einem kleinem Pflaster abklebt weil WEDER IN DER HAUS NOCH SHULORDNUNG KEINERLEI VERBOT niedergeschrieben war!
Jetzt, ende Januar, hat die Schule eine neue Haus und Schulordnung geschrieben wo ein tragen von Piercings im Lippen und Augenbereich verboten sind.
Mir/uns stellt sich nun die Frage ob dieses nachträgliche schriftliche Verbot rechtens ist und mein Kind das Schmuckstück entfernen muss ??? Und ob eine Schulleiterin aus persönlicher Aversion ihr Amt so missbrauchen darf ?
Ich freu mich auf Antworten, wir sind derzeit absolut ratlos.
Liebe Grüsse Meline
Schulordnung genau lesen
Hi!
Steht in der Schulordnung was von „angemessener Kleidung“ oder eine ähnliche Formulierung?
Das würde evtl. schon reichen für ein Verbot.
Meist ist die Rede von einem „ungestörten Schulbetrieb“ der ermöglicht werden soll - es darf z.B. auch keiner halbnackt zum Unterricht erscheinen, Base-Caps müssen vielerorts abgelegt werden etc.
Mir/uns stellt sich nun die Frage ob dieses nachträgliche
schriftliche Verbot rechtens ist
Da ist die Frage ob das Verbot wirklich neu ist oder nur eine allgemeine Forumlierung konkretisiert.
Für derart juristische Feinheiten würde ich mal im Rechtsbrett (FAQ beachten!) nachfragen.
Und ob eine Schulleiterin aus
persönlicher Aversion ihr Amt so missbrauchen darf ?
Immer langsam mit den wilden Pferden - alle wieder runterkommen. Vielleicht lässt sie ja nochmal mit sich reden, das ist meist besser als Konfrontation. Abkleben könnte doch auch eine Lösung sein.
Am Rande: Fürs Leben lernen wir. Mit dem Piercing wird das vielleicht auch mit dem Ausbildungsplatz / Arbeitsplatz / Praktikum im Wunschberuf schwierig.
Meine persönliche Meinung zum Thema behalte ich mal für mich, tut hier ja nichts zur Sache.
Solange sie gegen keine Gesetze verstößt, darf sie ihr Hausrecht festlegen, wie sie möchte.
Schulen dürfen nicht nur Piercings verbieten, sondern auch gefärbte Haare, Handys, Deosprays, Miniröcke oder MP3 Player.
Deine Tochter wird ihr Piercing vor dem Unterricht eben entfernen müssen.
Sollte sie später in der Alten- oder Krankenpflege arbeiten, in der Lebensmittelproduktion
oder in besonderen hygieneabhängigen Bereichen, dann wird sie es ebenfalls müssen.
Auch ihr zukünftiger Arbeitgeber kann die herausnahme verlangen, wenn es ihm nicht gefällt.
So ist das einfach.
Schmuck gehürt eben nicht überall hin
Solange sie gegen keine Gesetze verstößt, darf sie ihr
Hausrecht festlegen, wie sie möchte.
Nein das kann sie nicht, auch ist es fraglich ob sie einen
bestehenden Vertrag mal eben einseitig ändern kann.
Schulen dürfen nicht nur Piercings verbieten, sondern auch
gefärbte Haare, Handys, Deosprays, Miniröcke oder MP3 Player.
Kannst du mir mal eine belastbare Quelle nennen die deine Meinung
unterstützt das gefärbte Haare verboten werden können.
Ich weiß nicht wo du lebst aber hier in Deuschland ist das sicher
nicht möglich.
Auch ihr zukünftiger Arbeitgeber kann die herausnahme
verlangen, wenn es ihm nicht gefällt.
Aber nicht in Deutschland, kannst du auch hierzu mal einen Link
posten der das bestätigt?
So ist das einfach.
Nö, ist es nicht.
Schmuck gehürt eben nicht überall hin
in ihrer Freizeit kann sie ja tun was sie möchte.
Aber die Sklaverei oder Leibeigenschaft haben wir schon etwas länger
abgeschaft.
Auch ihr zukünftiger Arbeitgeber kann die herausnahme
verlangen, wenn es ihm nicht gefällt.
Aber nicht in Deutschland, kannst du auch hierzu mal einen
Link
posten der das bestätigt?
EInen Link leider nicht, aber die Aussage eines mir bekannten Internisten in einem großen Krankenhaus. Dieser hatte unter seinen Patienten eine Umfrage gemacht, in der er fragte, ob Patienten Krankenpfleger oder -schwestern mit sichtbaren Piercings angenehm fänden. Nachdem die Mehrzahl seiner Patienten solche Pircings als abstoßend empfanden, stellt er grundsätzlich keine gepiercten Mitarbeiter mehr ein. Muss man nicht gut finden, ist aber offenbar rechtens.
Gruß Orchidee
aus meiner Sicht ist es so, dass Deine Tochter eben ihr Piercing abklebt und gut is.
Damit aber keine weiteren Schüler auf die Idee kommen, gepierct in der Schule zu erscheinen (Privatschulen - bzw. die Eltern der Schüler - legen oft besonderen Wert auf eine „ordentliche“ Erziehung der Kinder auch in so äußerlichen Sachen), wurde die Sache in der Schulordnung explizit aufgenommen.
Die Schulleitung hat das Hausrecht, ganz besonders in einer Privatschule. Und dazu noch den ERziehungs- und Bildungsauftrag. Wenn Du es ok findet, dass Deine Tochter ein Lippenpiercing hat - schön. Andere Mütter finden das vielleicht niciht so und müssen sich aufgrund des Vorbildes Deiner Tochter damit herumschlagen, dass sie von ihren Töchtern genervt werden „ABer die susi darf das auch…“.Daher das Verbot.
Nachdem die Mehrzahl seiner
Patienten solche Pircings als abstoßend empfanden, stellt er
grundsätzlich keine gepiercten Mitarbeiter mehr ein.
Das kann er ja machen nur als Ablehnungsgrund würde ich das nicht
nennen. Wenn er es medizinisch begründen kann ist es kein Problem,
ob ein Gericht solch eine Umfrage mit den daraus folgenden
Einschränkungen anerkennen würde bleibt offen.
In Zeiten in denen folgendes Urteil möglich ist wäre ich vorsichtig: http://www.ftd.de/politik/international/:gericht-tat…
Muss man nicht gut finden, ist aber offenbar rechtens.
Ich denke so ganz allgemeingültig ist das sicher nicht und hängt
sehr stark vom Einzelfall ab, einem reinen Innendienstmitarbeiter
der den PC quält wird man schwerlich sowas verbieten können.
Nur mit welcher Grundlage eine Schule Piercings verbieten dürfen soll
erschließt sich mir nicht und halte ich auch für fragwürdig.
Es handelt sich um eine Privatschule, also habt ihr auch einen Vertrag mit der Schule abgeschlossen. Darin müsste geregelt sein, ob es eine Haus- bzw. Schulordnung gibt, ebenso was bei einer Änderung geschieht.
Auskunft kann dir da nur ein Anwalt geben, der sich in Vertragsrecht und Schulrecht auskennt, insbesondere wenn es zu Änderungen der Hausordnung kommt.
Für eine öffentliche Schule gilt, z.B.:
Zitat Anfang
Anordnungen müssen also sachlich mit dem Erziehungs- und Bildungsauftrag begründbar sein. Zugleich muss zwischen diesem Auftrag und den Rechten der Schüler ein Ausgleich stattfinden, d.h. es muss eine lebenspraktische Lösung gefunden werden, die beidem möglichst viel Raum lässt, dem Erziehungs- und Bildungsauftrag und den Rechten der Schüler. Das Bundesverfassungsgericht spricht insoweit von »praktischer Konkordanz«.
Zitat Ende
Mit den Links habe ich klargestellt, das viele deiner Gegenbehauptungen aus dem Vor-Post gar keine Kenntnisse beinhalten.
Du hingegen hast keinerlei Fakten gebracht und willst hier nur provozieren.
Zeige du mir den Link der deine Behauptungen untermauert.
Oder wenn dir langweilig ist, geh doch mal spazieren…
In einem Abmahnungsverfahren wurde bereits 1995 gerichtlich festgestellt, dass Sie als Arbeitgeber unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten verbindliche Anweisungen zum (Nicht-)Tragen von Schmuck geben können (LAG Schleswig- Holstein, Urteil vom 26.10.1995, Az.: 4 Sa 467/95). Zudem sollte es stets in Ihrem Ermessen liegen, über die Hygiene und den Arbeitsschutz hinausgehende Regelungen zum Tragen von Schmuck usw. zu treffen. So können Sie ein Schmuck- oder Piercing-Trageverbot z. B. auch mit Ihrer Corporate Identity begründen.
Mal davon abgesehen…
…ob ein Verbot nu rechtens wäre oder nicht.
Ein Arbeitgeber in einem sensiblen Bereich etwa wird schon auf das Äußere achten. Und ein gepiercter Kandidat mit tätowierten Totenköpfen und Gruselgeistern ist in seinen Augen vielleicht nicht der geeignete Kandidat für z.B. eine Stelle als Altenpflegerin oder auf der Psychatrie…
Dann sollte man sich wohl lieber erst piercen, wenn man den Job sicher hat? Und sich dann vor Gericht darum streiten, ob sein Piercing nun erlaubt ist oder nicht? Na dann viel Spaß mit gutem Klima am Arbeitsplatz - ich weiß, ich stell mir das zu bildlich vor.
Und ob eine Schulleiterin aus persönlicher Aversion ihr Amt so missbrauchen darf ?
Zumindestens im Lippenbereich kann ein Piercing sehr schlecht für die Zähne und fürs Zahnfleisch sein, bzw. kann es nicht nur, sondern ist es sehr häufig (Betr. Augenbereich bin ich nicht informiert).
Ist es sicher, dass es sich nur um eine persönliche Aversion handelt? - Im Ohrbereich hat sie es ja nicht verboten, dabei ist das Schlimmste, was es für Piercing-Phobiker gibt, ein Flesh-Tunnel im Ohrläppchen.
Und ein gepiercter Kandidat mit tätowierten
Totenköpfen und Gruselgeistern ist in seinen Augen vielleicht
nicht der geeignete Kandidat für z.B. eine Stelle als
Altenpflegerin oder auf der Psychatrie…
Naja aber Polizist darf er sein …
Dann sollte man sich wohl lieber erst piercen, wenn man den
Job sicher hat?
100% deiner Meinung aber was machen die armen Schüler wenn man doch
einfach mal mir nichts dir nichts das verbietet.
Na dann viel Spaß
mit gutem Klima am Arbeitsplatz - ich weiß, ich stell mir das
zu bildlich vor.
Ich teile ja deine Meinung aber es gibt halt auch ein deutsches Recht,
ob uns das gefällt oder nicht.
(Ja, das führt ein wenig weg vom Thema)
Ein wenig ja! Jeder hat halt seine persönliche Schwelle was er in
Ordnung findet und was nicht. Der Richter hat dann im Streitfall
zu enscheiden.
Jeder Jeck ist anders aber mal eben so die Schule darf bestimmen was
sie möchte, nee so ist es auch nicht.
ich kenne keine Hausordnung wo explizit alles drin steht, was verboten ist, sondern es wird so formuliert, dass es im Notfall mit einbezogen wird.
Da steht nicht „Die Schüler dürfen sich nicht ins Gesicht schlagen“, sondern ein gewaltfreies Miteinander ist unerlässlich.
Da steht oft „ungestörter Unterricht“ - wenn die Damen der der 9. Klasse alle in Stockings zum Unterricht erscheinen, dann fällt das Verbot unter diesen Punkt, wenn der Lehrer der Meinung ist, dass dann kein ungestörter Unterricht stattfinden kann.
Wenn die Schulordnung eine Schuluniform vorsieht, dann hat das Piercing nichts im Gesicht verloren, denn das ist nicht uniform.