Hallo zusammen,
wir wohnen in einem 10-Parteien Haus im obersten Geschoss und würden gerne das Dachgeschoss als ‚Maisonette‘ mit in die Whg. integrieren. Angenommen die Hausgemeinschaft kann überzeugt werden, wäre eine nachträgliche Sondernutzung für den Dachboden rechtlich möglich?
Wenn keine Einigung erziehlt werden kann, gibt es Wege, einen Anspruch zu erwirken - vielleicht gibt der Gesetzgeber ja vor, ungenutzte Wohnfläche muss nutzbar gemacht werden?
Der nötige Weg müsste eine Notarielle Genehmigung sein, in der die anderen 9 Eigentümer dem zustimmen (unterschreiben), oder reicht es eine Anteilige mehrheit zu haben?
Die Umlage des Hauses (10’000stel Anteil), wäre entsprechend den zugewonnenen qm anzupassen?!
Vielleicht könnt Ihr mir hier Rat geben?
Pole
Hallo,
die Teilungserklärung müsste geändert werden und alle 9 Miteigentümer sind dann zum Notar zu bewegen.
Ein Gesetz gibt es nicht.
Christian
Hallo zusammen,
wir wohnen in einem 10-Parteien Haus im obersten Geschoss und
würden gerne das Dachgeschoss als ‚Maisonette‘ mit in die Whg.
integrieren.
Welchen Status hat denn das Dachgeschoss. Ist es schon in deinem Sondereigentum/nutzungsrecht und es geht nur um eine Nutzungsänderung; oder handelt es sich um Gemeinschaftseigentum?
Angenommen die Hausgemeinschaft kann überzeugt
werden, wäre eine nachträgliche Sondernutzung für den
Dachboden rechtlich möglich?
Wenn keine Einigung erziehlt werden kann, gibt es Wege, einen
Anspruch zu erwirken - vielleicht gibt der Gesetzgeber ja vor,
ungenutzte Wohnfläche muss nutzbar gemacht werden?
money makes the world go round!
Der nötige Weg müsste eine Notarielle Genehmigung sein, in der
die anderen 9 Eigentümer dem zustimmen (unterschreiben), oder
reicht es eine Anteilige mehrheit zu haben?
Die Umlage des Hauses (10’000stel Anteil), wäre entsprechend
den zugewonnenen qm anzupassen?!
Das ist doch das Mindeste. Mir Schwebt hier eher vor, das du anbietest den Anderen den Dachrohling abzukaufen.
gruß n.
Hallo zusammen,
wir wohnen in einem 10-Parteien Haus im obersten Geschoss und
würden gerne das Dachgeschoss als ‚Maisonette‘ mit in die Whg.
integrieren.
Welchen Status hat denn das Dachgeschoss. Ist es schon in
deinem Sondereigentum/nutzungsrecht und es geht nur um eine
Nutzungsänderung; oder handelt es sich um
Gemeinschaftseigentum?
Hallo N., es ist Gemeinschaftseigentum, Zugang ist nur über den Gemeinschaftsflur möglich, die eine Hälfte des DG’s liegt komplett über unserer Whg, die andere Hälfte über der Whg. gegenüber (pro Ebene 2 Whg’s.).
Angenommen die Hausgemeinschaft kann überzeugt
werden, wäre eine nachträgliche Sondernutzung für den
Dachboden rechtlich möglich?
Wenn keine Einigung erziehlt werden kann, gibt es Wege, einen
Anspruch zu erwirken - vielleicht gibt der Gesetzgeber ja vor,
ungenutzte Wohnfläche muss nutzbar gemacht werden?
money makes the world go round!
So denke ich auch, zudem würde sich der Anteil für die Fixkosten für die anderen Parteien verringern. Meine Idee wäre es, ggf. den qm-Anteil nach aktuellen Berechnungsgrundlagen (z.B. 2.200 EUR/qm) zu erwerben und diesen Anteil der Sanierungskasse zu überlassen.
Der nötige Weg müsste eine Notarielle Genehmigung sein, in der
die anderen 9 Eigentümer dem zustimmen (unterschreiben), oder
reicht es eine Anteilige mehrheit zu haben?
Die Umlage des Hauses (10’000stel Anteil), wäre entsprechend
den zugewonnenen qm anzupassen?!
Das ist doch das Mindeste. Mir Schwebt hier eher vor, das du
anbietest den Anderen den Dachrohling abzukaufen.
N., würde das bedeuten, das ich bei der nächsten Dachsanierung die Haupt-/Gesamtkosten zu tragen hätte, sozusagen den kritischen Teil der Gebäudehülle erwerbe - klingt interessant, aber auch teuer?!
gruß n.
Pole
N., würde das bedeuten, das ich bei der nächsten Dachsanierung
die Haupt-/Gesamtkosten zu tragen hätte, sozusagen den
kritischen Teil der Gebäudehülle erwerbe - klingt interessant,
aber auch teuer?!
gruß n.
Pole
Nein… es kommt erst einmal darauf an was du erwirbst…
a) Nutzungsrecht an einem Dachboden
b) einen Dachrohling mit entsprechender Genehmigung zum Ausbau:
Dachflächenfenster, Gauben, Dachterrasse, Genehmigung zum Anschluss an Versorgungsleitungen usw…
Natürlich kannst du dich verpflichten in Zukunft alle Kosten in Zusammenhang mit dem Dach zu zahlen, aber das ist nicht nur abenteuerlich sondern auch unüblich.
Üblicherweise verpflichtet sich der Dachausbauer der Gemeinschaft gegenüber alle Arbeiten sach- und fachgerecht durchführen zu lassen - tritt Gewährleistungsrechte an die Gemeinschaft ab und 5 Jahren nach Bauabnahme werden alle Teile des Gemeinschaftseigentum wieder wie ganz normales Gemeinschaftseigentum behandelt.
Gruß n.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich werde mir Eure Ratschläge insbesondere das mit dem Dachrohling (kannte ich bislang noch nicht den Ausdruck!) mal durch den Kopf gehen lassen. Danke nochmal!
Pole