Nachtrag im erbschein

Im Jahre 2006 habe ich ein Erbschein beim Amtsgericht beantragt.Jetzt im Jahre 20011 habe ich ein Testament meines Vaters gefunden von dem ich früher nichts wusste. Kann ich beim Amtsgericht einnen neuen oder einen Nachtrag beantragen?
Grüsse Maya

Hallo,
wurde aufgrund des 2006 beantragten Erbscheins ein solcher ereilt? Wer war ERbe? Sie allein?
Im Testament wird der gesetzliche Erbe, also Sie aufgeführt, oder eine oder mehrere andere Personen?
Falls Sie aufgrund des Testaments eine andere Erbfolge sehen, als die gesetzliche, müssen Sie den alten Erbschein an das Gericht zurückreichen, das Testament ebenfalls zur Eröffnung vorlegen und dann, nur wenn erforderlich einen neuen Erbschein beantragen. Diesen brauchen Sie ja nur für Banken und für das Grundbuchamt evtl. Handelsregister, falls eine Gesellschaft im Spiel ist.
MfG
PB

Hallo,
ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.
mfG

Hallo,

das neue Testament beim nachlassgericht abgeben und eröffnen lassen
. Soweit das Testament mit dem Erbschein in Widerspruchsteht wird der Erbschein eingezogen und ein neuer erteilt.

ml.

Vielen Dank und schöne Grüsse aus Köln

Sie sind erst einmal gesetzlich verpflichtet, das T. beim Amtsgericht abzuliefern! Wenn die Erbfolge hiernach eine andere ist, wird das Gericht den Erbschein einziehen, da er unrichtig ist. Sie können dann einen neuen beantragen.
MfG
H.G.

Vielen Dank füt Ihre Auskunft.
Grüsse aus Köln,
Maya

Hallo Maya,

sie müssen dieses neue Testament beim Nachlassgericht abgeben und wenn sich dann etwas ändern sollte, wird das Nachlassgericht den Erbschein vermutlich einziehen und auf Antrag einen neuen Erbschein ausstellen. Am besten setzen Sie sich mit dem Nachlassgericht in Verbindung und fragen dort, wie es weitergeht.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Liebe Grüsse aus Köln,
Maya

hallo maya
das müsste eventuell gehen.nachfragen schadet nichts.
grüsse sicha

Im Jahre 2006 habe ich ein Erbschein beim Amtsgericht
beantragt.Jetzt im Jahre 20011 habe ich ein Testament meines
Vaters gefunden von dem ich früher nichts wusste. Kann ich
beim Amtsgericht einnen neuen oder einen Nachtrag beantragen?
Grüsse MayaHallo, ändert das Testament etwas an der gesetzlichenErbfolge oder ist der Erbschein inhaltlich identisch mit dem Testament. Wenn da etwas anderes steht, musste Du das Testament unverzüglich beim Amtsgericht einreichen. Dann wird das testament eröffnet und ggf. auf Antrag ein neuer Erbschein erstellt.

Ingeborg

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Tatsächlich sind Sie verpflichtet unverzüglich das Testament beim Nachlassgericht abzugeben.

Dann könnten Sie sofern notwendig einen neuen Erbschein beantragen.

Der alte - unzutreffende Erbschein müsste dann eingezogen werden.

Weitere Hinweise finden Sie unter:
http://www.nachlasszeugnis.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

Wenn das Testament handgeschrieben ist und von Ihrem Vater unterzeichnet so gehe zum Nachlassgericht - falls zum Beispiel eine Erbengeminschaft aus dem Nachlass wurde, so wird dies alles richtig gestellt.