Nachtrag ins Grundbuch

Hallo zusammen,
mein Freund unsd ich beabsichtigen im Januar nächsten Jahres ein Haus zu kaufen. Ins Grundbuch werde zunächst nur ich eingetragen. Ist es später möglich meinen Freund noch „einfach“ nachzutragen oder muss das ganze Prozedere mit Notar etc. vollzogen werden?
Ach, und weiß vielleicht noch jemand, wo ich erfahre, ob für das Haus bzw. Teile des Hauses ein Denkmalschutz besteht?

Viele Grüsse,
Ulliwilli

Hallo,

eine nachträgliche Übertragung geht nur per Übertragungsvertrag (notariell). Vorsicht wg. evtl. anfallender Grunderwerbssteuer. Außerdem fallen Kosten für die Änderung im Grundbuch an. Besser vorher die Eigentumsverhältnisse klären.

Wg. Denkmalschutz: Stadtverwaltung. Amt für Denkmalschutz. Die müßten helfen könne.

Gruß

Tanja

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