hallo liebe www-mitmenschen
ihr erinnert euch vielleicht an meinen beitrag z. thema ladendiebstahl.(mir wurde versuchter ladendiebstahl vorgeworfen, was völlig zu unrecht geschah). ich habe einen feurigen/ freundlichen brief an die geschäftsleitung geschrieben und nun antwort. man höre und staune: „wir haben die jeweiligen Argumente abgewogen und bleiben bei unserer entscheidung“, d.h., ich darf 12 monate keine der etwas 10000 filialen in deutschland betreten. obwohl ich nichts getan habe. das zum thema kundenservice und gerechtigkeit.
das musste ich nocht loswerden. =)
trotzdem einen schönen tag noch.
martina
mich würde interessieren, wie ein solcher Filialist das durchhalten soll. Beispiel: Die Rewe, Edeka oder Aldi/Lidl haben in manchen Städten mehrere Filialen. Das Aufhängen eines Fahnungsfotos ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch ein großer Blödsinn. Mehr zu diesem Thema, bin zufällig gestern beim surfen draufgestoßen, steht in http://www.ladendiebstahl.de
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mich würde interessieren, wie ein solcher Filialist das
durchhalten soll. Beispiel: Die Rewe, Edeka oder Aldi/Lidl
haben in manchen Städten mehrere Filialen. Das Aufhängen eines
Fahnungsfotos ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch ein
großer Blödsinn. Mehr zu diesem Thema, bin zufällig gestern
beim surfen draufgestoßen, steht in
http://www.ladendiebstahl.de
Hallo Klaus,
der Verfasser produziert mit folgender Aussage blühenden Unsinn: „NEIN NEIN NEIN, diese Verluste werden nicht auf die Preise aufgeschlagen und wenn, was würden Sie in einigen Jahren für ein Artikel bezahlen?“
Selbst wenn ein Kaufmann das Wort Ladendiebstahl nicht einmal kennt, gibt die Systematik aus Buchhaltung und Inventur gar nichts anderes her, als die durch Diebstahl verursachten Verluste quasi automatisch in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Gruß
Wolfgang
Hallo Martina,
Du hast nun erstmals etwas Schriftliches in der Hand. Wenn Dir tatsächlich kein Ladendiebstahl nachgewiesen wurde, halte ich das Hausverbot mit guten Erfolgsaussichten für angreifbar.
Du kannst die Sache still auf sich beruhen lassen. Ich würde in diesem Fall allerdings das Geld für eine anwaltliche Erstberatung ausgeben und dann ggfs. das Hausverbot gerichtlich kippen lassen.
Gruß
Wolfgang
>>>>ich kenne die geschichte nicht im einzelnen jetzt.
aber die gefahr ist doch imho zu gross,das einer zufällig in einer anderen filiale auftaucht,und weiss das der und der hausverbot hat…
es reicht doch,wenn ein detektiv in einer anderen filiale der kette seine arbeit verrichtet,und ihn erwicht!
also ich würde,bei ungerechtfertigtem hausverbot alles so lassen wie es ist,und sicher niemals mehr mein geld da lassen.
Hallo Martina,
Du hast nun erstmals etwas Schriftliches in der Hand. Wenn Dir
tatsächlich kein Ladendiebstahl nachgewiesen wurde, halte ich
das Hausverbot mit guten Erfolgsaussichten für angreifbar.Du kannst die Sache still auf sich beruhen lassen. Ich würde
in diesem Fall allerdings das Geld für eine anwaltliche
Erstberatung ausgeben und dann ggfs. das Hausverbot
gerichtlich kippen lassen.
>>>>>>>ääähmmm…jetzt muss ich doch mal nachfragen,
ich dachte immer, das in solchen filialen irgendjemand HAUSRECHT hat, und DER kann doch entscheiden,wer rein darf und wer nicht,also hausverbot erteilen…
was sollte dan ein gericht da machen können???
gruesse
sven.
>>>>>>>ääähmmm…jetzt muss ich doch mal
nachfragen,
ich dachte immer, das in solchen filialen irgendjemand
HAUSRECHT hat, und DER kann doch entscheiden,wer rein darf und
wer nicht,also hausverbot erteilen…
was sollte dan ein gericht da machen können???
sehe ich ähnlich. du kannst zwar die begründung gerichtlich kippen, aber deshalb musst du noch lange nicht da drin bedient werden. das ist doch ein ort wo vertragsfreiheit herrscht.
mfg Ivo
Hallo Wolfgang,
diese Aussage habe ich noch nicht entdeckt; gut, ich habe nicht alle Punkte durchgefieselt. Wenn der Autor der Homepage dies geschrieben hat, dann ist das Quatsch, denn die Kosten landen in den Preisen. Im Lebensmittelbereich geht man davon aus, daß ca. 2% des Gesamtumsatzes Ladendiebstahl ausmacht. Das entspricht teilweise den ganzen Gewinn vor Steuern, den die Filialisten erwirtschaften (wer sich dafür interessiert, sollte die newsletter der Lebensmittel-zeitung abonnieren - http://www.lz-net.de). Deshalb kommt es sehr auf die Verhinderung des Ladendiebstahles an.
Doch, um die Kirche beim Dorf zu lassen; also auf ein unberechtiges Hausverbot. Wenn mir so etwas passieren würde, dann wäre meine Reaktion ein schlichtes "leck… - frei nach Götz v. Berlichingen) und anstatt bei der Rewe kaufe ich halt in Zukunft bei der Edeka ein.
Aufpassen muß man natürlich, daß die Filialisten oft unterschiedliche Namen haben. Da ich in der Branche „drin“ bin, kenne ich die Zusammenhänge. Am Beispiel REWE will ich dies kurz erklären:
Wo nicht Rewe draufsteht, kann durchaus REWE dahinterstecken:
Toom (Garten, Bau, Getränke), HL, Minimal, Penny, Idea-Drogerie, Atlas-Reisen, ITS-Reisen, Klee-Gartenmärkte, Kafu, Löb-EKZ, Otto Mess, Stüssgen, Kölner Weinmärkte, Petz, Globus (Achtung auch andere Filialisten nennen sich so!), Pro-Markt (gibt es auch außerhalb der Rewe-Gruppe), Handelshof (auch beim Lidl wird der Name verwendet), Götzen (Restbestände der alten Götzen-Baumärkte), vielleicht existieren noch einige Stinnes-Baumärkte, Frick-Teppichboden, Kressner-Textilmärkte Fegro, Selgros-Großhandel, Kaufpark, im Dortmunder Raum Netto-Discounter (gibt es auch von der Spar und der dän. Gruppe - gehören alle nicht zusammen!), Eins A (Lebensm-Großmärkte). So, ich glaube, jetzt habe ich - fast - alle zusammen.
Also aufpassen, wenn die Rewe ein Hausverbot erteilt.
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Also aufpassen, wenn die Rewe ein Hausverbot erteilt.
Guten Abend, Klaus,
das kann mir nicht so leicht passieren. Jedenfalls benehme ich mich eher selten grob daneben, noch greife ich den Verkäuferinnen unter den Kittel. Außerdem pflege ich meine Einkäufe spießig-brav zu bezahlen. Ich würde schon auffallen, wenn ich auch nur ein Kaugummi klaue, weil mir dann das schlechte Gewissen auf der Stirn geschrieben stünde.
Gruß
Wolfgang
Hi Sven,
von einem Hausverbot darf der nicht willkürlich Gebrauch machen, der Räumlichkeiten der Allgemeinheit zugänglich macht.
Er kann sicherlich Kriterien festsetzen, wen er herein läßt und wen nicht.
Hierbei darf er aber nicht gegen allgemeine Grundsätze, insbesondere gegen Grundrechte verstossen.
Wenn er festlegt, gegen Ladendiebe ein Hausverbot zu verhängen, dann ist dies überprüfbar. Wenn der Betroffene kein Ladendieb ist, muß er das Hausverbot wieder aufheben.
Insoweit hat der Betroffene gute Aussichten bei einer Klage.
Gruß,
Francesco
Hallo Francesco,
machen, der Räumlichkeiten der Allgemeinheit zugänglich macht.
Er kann sicherlich Kriterien festsetzen, wen er herein läßt
und wen nicht.
Hierbei darf er aber nicht gegen allgemeine Grundsätze,
insbesondere gegen Grundrechte verstossen.
(
jaja,das liebe gesetz,
überall gibts sonderfälle…
dabei war ich mir da jetzt soo sicher*g*
okey,dan bedank ich mich für die rechtliche aufklärung:smile:
ciao
sven.