Nachtrag zu 'billige Biermarken'

Hi!

Ich stelle grade fest, daß der Text „wie wir brauen“ auf der Seite meines ehemaligen Arbeitgebers http://www.rampendahl.de derText ist, den ich verfasst habe. Gibts denn da kein Copyright? Den Text habe ich für mich bzw. für die Führungen geschrieben. Ich bin, was die ugefragte publukation angeht, etwas irritiert.
Der ist von mir, verdammt!

Was nu´?

…breit, inzwischen, der Marcus, oder Sputki, oder auch daemon

Hi,

Ich stelle grade fest, daß der Text „wie wir brauen“ auf der
Seite meines ehemaligen Arbeitgebers http://www.rampendahl.de
derText ist, den ich verfasst habe. Gibts denn da kein
Copyright? Den Text habe ich für mich bzw. für die Führungen
geschrieben. Ich bin, was die ugefragte publukation angeht,
etwas irritiert.
Der ist von mir, verdammt!
Was nu´?

Nix ist. Du hast im Rahmen Deines Arbeitsvertrages für den Arbeitgeber eine bezahlte Arbeit abgeliefert - und der kann damit machen was er will.
Gruß,
Anja

Nix ist. Du hast im Rahmen Deines Arbeitsvertrages für den
Arbeitgeber eine bezahlte Arbeit abgeliefert - und der kann
damit machen was er will.

Hi Frau Adler!

Schade, ich dachte, ich könnte die jetzt auf 28.000.000€ verklagen…
Na Gut.

Marcus

Hi Marcus,

im Wesentlichen ist Obiges richtig. Nur: Ein Urheberrecht ist unverfallbar. Das
heißt, auch wenn Dein Brötchengeber das Ding verwenden darf, muss er es u. U. mit
Deinem Namen kennzeichnen. Aber Näheres kannst Du im Rechtsbrett erfahren.
Ciao
Bolo2L

Von wegen: ‚Nix is‘

Hi Marcus,

selbstverständlich bleibt die Urheberschaft bei Dir. Dein Arbeitgeber hat zwar die Nutzungsrechte, aber die bekommt er auch nicht unentgeltlich.
Urheberrecht und Nutzungsrecht sind zwei unterschiedliche Dinge!
Also: Versuch mal ein Entgelt für die gewährung des Nutzungsrechte auszuhandeln.
Auch von mir der Vorschlag, im Brett „Recht“ nachzufragen.
Gruß

Günther

1 Like

viel spaß beim beweisen…

Wahnsinn, Günther,

selbstverständlich bleibt die Urheberschaft bei Dir. Dein
Arbeitgeber hat zwar die Nutzungsrechte, aber die bekommt er
auch nicht unentgeltlich.
Urheberrecht und Nutzungsrecht sind zwei unterschiedliche
Dinge!

dann kann ich mich ja noch dumm und dämlich verdienen bei den unzähligen Texten, die ich schon für div. Arbeitgeber im Rahmen meiner Arbeitsverträge bezahlt verfasst habe…
Klasse! Danke!
Anja

Hi Günther,

es gibt einen Begriff, der der Erfindungshöhe etwa geleichbedeutend ist, mir aber momentan nicht einfällt.

Der regelt, daß zur Erhebung eines Copyrights eine gewisse ‚Höhe‘ an Schaffenskraft erbracht werden muß. Man kann nicht irgend einen Satz zum Kunstwerk erheben oder Lizenzen dafür erheben.

Gandalf

Hi Gandalf,
der Begriff ist „Schöpfungshöhe“.

Grüße
Günther

Hi Anja,

5 Prozentchen an mich?
Aber im Ernst: Auch die in einem Arbeitsverhältnis erfundenen Werbe-Texte sind natürlich urheberrechtlich geschützt.
Grüße
Günther

Inhaltlich falsch
Hallo,
auch auf die Gefahr hin pedantisch zu wirken muss ich hier mal was zu dem eigentlichen Text sagen, da sind nämlich einige Dinge etwas seltsam und schliesslich ist das hier das „Essen und Trinken“-Brett.
Also wenn man das Malz in 100°C heisses Wasser gibt, dann wandelt sich da gar nichts mehr um, denn denn da sind alle Enzyme kaputt (denaturiert). Normalerweise maischt man, je nach Biersorte und ein wenig auch nach Philosphie, bei 35°C bis 53°C ein, erhitz stufenweise und hält bei gewissen Temperaturen (den Optimas der unterschiedlichen Enzyme) sogenannte Rasten ein. Das Erhitzen kann durch das Abziehen von einem Teil der Maische in ein anderes Gefäss, wo diese dann zum Kochen gebracht und anschliessend zurückgepumpt wird, geschehen. Da dafür aber ein höherer apperativer Aufwand benötigt wird (=zweites Gefäss) und dieses Verfahren heute eigentlich nicht mehr allzu üblich ist, kann ich mir das in einer Gasthausbrauerei nicht vorstellen.
Der Läutergrant ist nicht die „Art Sieb“, dass ist der Senkboden. Der Läutergrant besteht aus einigen Hähnen von denen aus Leitungen nach unterhalb des Senkbodens führen (sogenannte Abläuterzonen) und dient dazu die, Abläutergeschwindigkeit und damit eine gleichmässige Auslaugung des Trebers zu ermöglichen.

Raul

Also wenn man das Malz in 100°C heisses Wasser gibt, dann
wandelt sich da gar nichts mehr um, denn denn da sind alle
Enzyme kaputt (denaturiert).

Das ist ja richtig!

Der Text wurde nicht nur von mir geklaut sondern stark eingekürzt und dementsprechen sind Zusammenhänge vorschoben.
Mein Originaltext war 4 DIN A4 Seiten lang.
Zum einmaischen wird natürlich 40-50 GradCelsius warmes Wasser genommen. Da waren wohl mal wieder die mir bekannten Dilletanten am Werk. Traurig.

Hi Günther,

bei Erfindungen gibt es ein Erfindervergütungsgesetz (wir leben schließlich in Deitschland!) und das regelt haarklein, was wer für seine Erfindungen kriegt.
Bei mir addieren sich diese Betrtäge bei gut siebenstelligen Umsätzen mit Produkten, die auf Patenten basieren, die meinen Namen (mit)tragen, auf sehr knapp vierstellige Beträge im Jahr.
Reich wird ma als angestellter Erfinder nicht :frowning:

Gandalf

Hallo Gandalf,
vielleicht klappts ja irgendwann mit einem Superknüller.
Wer weiß?

Grüße
Günther