Hallo Martin und natürlich auch alle anderen Interessierten,
da wir vor kurzem bei genau diesem Thema etwas uneinig waren ist vielleicht folgendes Urteil interessant:
http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=7…
Kurzfassung:
Im Prinzip muss das Finanzamt den Beweis führen, dass der Dienstwagen privat genutzt wird. Bis man aber bis zu diesem Punkt kommt, ist vorab nach allgemeinen Beweisregeln im Prozess zu fragen, ob nicht die äußeren Umstände nach dem „Beweis des ersten Anscheins“ (sog. Prima-facie-Beweis) nach allgemeinen Lebenserfahrung zunächst für einen bestimmten Umstand sprechen. Dann ist es Sache des Betreffenden, durch entsprechendes plausibles Vorbringen diesen Anscheinsbeweis zu erschüttern.
Grüße
Chris