Hallo zusammen,
erst mal vielen Dank für die Antworten!
Habe jetzt was gefunden in sozialhilfe24.de:
Befristung des Arbeitsverhältnisses mit sachlichem Grund
Liegt ein sachlicher Grund vor, so kann ein Arbeitsvertrag länger als zwei Jahre befristet werden. Dieser Grund muss bei Abschluss des Vertrages bereits vorliegen.
Ein sachlicher Grund muss auch in dem Fall gegeben sein, wenn der Arbeitgeber einen befristeten Vertrag mit einem Arbeitnehmer abschließen will, der bereits vorher in seinem Betrieb beschäftigt war.
Ein sachlicher Grund für eine Befristung des Arbeitsvertrages kann sein:
- die Erprobung des Arbeitnehmers
- Vertretung eines anderen Arbeitnehmers
- ein vorübergehender Bedarf an Arbeitskräften
- die Art der Arbeitsleistung, die selbst den Grund für die Befristung liefert
- ein Arbeitsvertrag im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, um den Übergang in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern
- in der Person des Arbeitnehmers liegende
Dann müsste es doch gehen, oder?!!?
Fiktiver AG und AN hatten ein langes fiktives Gespräch, demnach es wohl wirklich nur am Zeitfaktor scheitert, da das Arbeitsspektrum völlig falsch eingeschätzt wurde gemessen an der vereinbarten Zeit (40 Stunden werden mit 30 Stunden abgedeckt) … Beide wollen zusammenbleiben, zumindest die Chance auf weitere Erprobung haben, aber die gesetzliche Hürde…
Danke + Grüße,
Sonja