Hallo!
Ich freue mich auf Antworten zu folgendem Sachverhalt:
Angenommen, es wird ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, in dem festgehalten wird, dass sich eine WG auflöst und eine Person in der Wohnung als alleiniger Mieter wohnen bleibt. Es wurde im Vertrag z.B. geklärt, wie die Kaution gezahlt werden muss. Auf den Mietpreis wird nicht eingegangen. Es steht der Hinweis: „Alle weiteren Bestimmungen des Mietvertrages bleiben unverändert bestehen“.
Von dem Vermieter, dem baldigen Alleinmieter und den „weichenden“ Mietern wird dieser unterschrieben.
2 Wochen später folgt ein weiterer Brief: Die Miete soll um 20 % erhöht werden, weil ähnliche Wohnungen weitaus mehr zahlen als die Beispeilwohnung. Dies soll ab dem 3. Monat des Schreibens gelten - genau ab dann, wenn die anderen WG-Mitglieder ausgezogen sind!
Die Person, die nun Alleinmieter ist, hätte sofort mit den anderen WG-Mitgliedern gekündigt, wenn sie gewusst hätte, dass sie 20 % mehr zahlen muss, sobald die anderen ausgezigen sind.
Frage: Ist dies rechtmäßig? Darf ich erst schreiben: Ab 01.05.XX bleibt alles beim gleichen, dies unterschreiben lassen und dann, wenn die 3-Monats-Frist zur Kündigung der Wohnung abgelaufen ist, die Miete erhöhen?
Und noch etwas: Wenn ein Nachtrag zum Mietvertrag abgeschlossen wird statt 2 Hauptmietern nur noch 1 Hauptmieter die Wohnung bewohnt, gilt dann auch die 15-Monate-Frist für die erste Mieterhöhung?
Ich freue mich auf Antworten!
Vielen Dank!