Hallo Allerseits,
ich musste mir das ganze Thema durch den Kopf gehen lassen und mich zu informieren.
Mein Eindruck ist, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung das jetzige Vorgehen im Fall Schiavo begrüßt.
Die Position ist von dem Gedanken bestimmt, dass ein solches Leben nicht mehr als menschenwürdig und als unerträgliche Qual empfunden wird. Die Vorstellung, zu einem Pflegefall zu werden, der völlig auf die Hilfe Anderer angewiesen ist oder gar mir einem schweren Hirnschaden dazuliegen, ist für jeden Menschen schreckenerregend. Auch die Vorstellung unter grausamen Schmerzen langsam dahinzusichen gehört dazu. Deswegen ist das Thema Sterbehilfe in den letzten Jahren immer mehr in das Bewustsein der Öffentlichkeit gelangt.
Anders ausgedrückt steht dahinter der Gedanke; „Ich möchte so auf keinen Fall weiterleben und kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand so weiterleben möchte.“
Es geht bei Frau Schiavo nicht darum die Apparate einer hirntoten oder sterbenden Frau abzuschalten. Es geht darum, die Pflege für eine extrem behinderten Frau einzustellen.
Die Frage läuft also wieder auf das Thema aktive Sterbehilfe zu.
Wann ist aktive Sterbehilfe akkzeptabel?
Wie geht man mit Menschen um, die sich nicht mehr selber äußern können?
Ich persönlich stimme der Position MecFleihs zu.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
http://www.a-zieger.de/
http://www.intensivpflege.de/Wachkoma.htm
Gruß
Cisco
Moin,
Die Frage läuft also wieder auf das Thema aktive Sterbehilfe
zu.
Wann ist aktive Sterbehilfe akkzeptabel?
Für mich gilt:
a) Wenn es vom Patienten zu einem früheren Zeitpunkt im vollen
Besitz seiner geistigen Kräfte so gewünscht wurde. Diese Meinung
steht über allem, meiner Meinung nach. Sinnvoll ist es, seinen
Willen regelmäßig (jährlich) niederzuschreiben, damit niemand
mit dem Argument dagegen prozessieren kann, dieser Wille sei
vor 5 Jahren niedergeschrieben und damit nicht mehr aktuell.
b) Wenn der Patient derartige Qualen und Schmerzen erleidet, daß
er nicht mehr weiterleben will. Weil er genau weiß, dieser Zustand
wird sich nicht mehr bessern, allenfalls verschlimmern. Hoffnungen
auf bessere Behandlungsmethoden und neue Medizin sollten hier
nicht zur Erpressung des gesamten Umfeldes herangezogen werden.
Mit diesen Argumenten könnte ich nämlich jeden Patienten
jahrzehntelang und bis zum bitteren Ende am Leben halten.
Äußert der Patient den Wunsch, endlich sterben zu dürfen, ist die
aktive Sterbehilfe akzeptabel. Auch hier steht für mich wieder
der Wille des Patienten im Vordergrund, nicht der eines Arztes oder
weiterer Personen.
Wie geht man mit Menschen um, die sich nicht mehr selber
äußern können?
Eine Patientenverfügung wäre sinnvoll. Sollte jeder machen. Selbst
wenn man seinem gesamten Umfeld erzählt, daß man nicht weiterleben
möchte, wird es im Ernstfall evtl. immer jemanden geben, der durch
alle Instanzen klagt. Sowas muß vermieden werden. Liegt diese
Verfügung nicht vor, muß man objektiv versuchen, den mutmaßlichen
Willen des Patienten zu ergründen. Wird schwierig, aber anders
geht es wohl kaum.
Ich persönlich stimme der Position MecFleihs zu.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Ich kann die Argumentation mit der Sinnfrage nicht unterstützen. Nicht
die Sinnfrage sollte zum Kriterium für abschalten/weiterlaufen
herangezogen werden. Sondern die Frage, besteht die Möglichkeit auf
ein einigermaßen würdevolles Leben z.B. nach dem Koma. Oder ist
absehbar, daß das Gehirn dermaßen geschädigt sein wird, daß ein
weiterleben mit dahinsiechen verglichen werden muß. Und wiederum,
wie war die Meinung des Patienten dazu? Will er auch nach einem
schweren Koma mit erheblichen Folgeschäden leben oder nicht? Wenn
ja, keine aktive Sterbehilfe, wenn nein darf aktive geholfen werden.
Grüße, René