Nachtrag zur Freiberuflichkeit im EDV Bereich

Sorry, ich hatte noch was vergessen. Sind diese beiden Tätigkeiten eher gewerblich oder freiberuflich?

  • Beratung und Einrichtung von Sicherheitsmaßnahmen in Netzwerken

  • Netzwerkadministration

Danke nochmal. :smile:

Sorry, ich hatte noch was vergessen. Sind diese beiden
Tätigkeiten eher gewerblich oder freiberuflich?

  • Beratung und Einrichtung von Sicherheitsmaßnahmen in
    Netzwerken

  • Netzwerkadministration

Wenn überhaupt ist nur die Beratung freiberuflich machbar.

Schau doch selbst mal in den § 18 EStG: http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html

Wozu muss es denn „freiberuflich“ sein?
So groß sind doch die Unterschiede in ihrer Auswirkung nicht:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php

Gruß JK