Sorry, ich hatte noch was vergessen. Sind diese beiden Tätigkeiten eher gewerblich oder freiberuflich?
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Beratung und Einrichtung von Sicherheitsmaßnahmen in Netzwerken
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Netzwerkadministration
Danke nochmal. 
Sorry, ich hatte noch was vergessen. Sind diese beiden Tätigkeiten eher gewerblich oder freiberuflich?
Beratung und Einrichtung von Sicherheitsmaßnahmen in Netzwerken
Netzwerkadministration
Danke nochmal. 
Sorry, ich hatte noch was vergessen. Sind diese beiden
Tätigkeiten eher gewerblich oder freiberuflich?
Beratung und Einrichtung von Sicherheitsmaßnahmen in
NetzwerkenNetzwerkadministration
Wenn überhaupt ist nur die Beratung freiberuflich machbar.
Schau doch selbst mal in den § 18 EStG: http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html
Wozu muss es denn „freiberuflich“ sein?
So groß sind doch die Unterschiede in ihrer Auswirkung nicht:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php
Gruß JK