Nachträglich Kindesunterhalt einfordern ?

Hallo zusammen
ich bin seit knapp 10 Jahren geschieden , habe zwei Kinder 11 und 22 Jahre . Der ältere hat bei mir gelebt , der jüngere bei der Mutter.
Es wurde gegeneinander nie Unterhalt verrechnet
Kann die Mutter jetzt noch Kindesunterhalt verlangen und könnte der Unterhat nachträglich noch gegeneinander aufgerechnet werden ?
Besten Dank für eure Antworten

Mutter und später auch der Jüngere können immer noch, auch rückwirkend, den Unterhalt einfordern.
Beim 22jährigen wird´s wohl auf Grund der Verjährung nicht mehr gehen:
https://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/verjaehrung.html ramses90

Bei Kindesunterhalt handelt es sich um einen Anspruch, den die Kinder gegenüber beiden Eltern haben. Der Anspruch der Kinder ist unabhängig von Ansprüchen der Eltern gegeneinander.
Der 22 jährige Sohn hat je nach eigener Lebenssituation evtl. noch Unterhaltsansprüche gegenüber beiden Elternteilen. Das 11 jährige Kind hat sie mit ziemlicher Sicherheit. Wenn das Jugendamt für das 11 jährige Kind an die Mutter Unterhaltsvorschuss gezahlt hat, wird es versuchen, seine Ersatzleistungen von Dir zurück zu holen.
LG
Amokoma1