Hallo,
angenommen eine Versicherung reguliert einen Wasserschaden nachdem eine Fachfirma und ein Gutachter vor Ort waren und der Versicherung berichtet haben. Weiter angenommen ein Jahr später stellt ein Gutachter im Rahmen eines anderen Schadens zufällig fest, dass die Ursache beim ersten Schaden eine andere als die angenommen war, und zwar eine, die nicht von der Versicherung gedeckt ist. Darf die Versicherung dann die gezahlte Leistung für den ersten Schaden zurückfordern?
Jooge