Nachträglich Versicherungsleistung zurückfordern

Hallo,

angenommen eine Versicherung reguliert einen Wasserschaden nachdem eine Fachfirma und ein Gutachter vor Ort waren und der Versicherung berichtet haben. Weiter angenommen ein Jahr später stellt ein Gutachter im Rahmen eines anderen Schadens zufällig fest, dass die Ursache beim ersten Schaden eine andere als die angenommen war, und zwar eine, die nicht von der Versicherung gedeckt ist. Darf die Versicherung dann die gezahlte Leistung für den ersten Schaden zurückfordern?
Jooge

Hallo!

Nein.

Wenn die VS irgendjemand haftbar machen könnte, dann den Sachverständigen oder ihren eigenen Sachbearbeiter, der den Schadenfall bearbeitete.
Denn der hat doch offenbar beim 1. Schaden einen Fehler gemacht.

Es hat doch nicht der Versicherte etwa falsche Angaben bis hin zum Betrug gemacht ! Die VS zahlte aufgrund eines im nachhinein unzutreffenden Gutachtens.
Das kann nicht dem Versicherten angelastet werden.

MfG
duck313