Hallo allerseits,
sei der Einfachheit halber eine Stadt in NRW gegeben, die im Rahmen der Kommunalen Neugliederung in den 70ern entstanden ist und aus n Dörfern besteht.
Die folgende Frage beträfe drei aneinander grenzende Dörfer A, B, C dieser Stadt und eine Siedlung, die sich primär und auch historisch zu A zugehörig fühlen, aber derzeit ausschließlich zu B und C gehören würde. 90% der Bewohner der Siedlung und 80% der Einwohner von A würden für einen Anschluss an A stimmen. Verkehrstechnisch läge diese Siedlung bereits in A (d.h. die Stadt hätte die Ortseingangs- und Ausgangsschilder schon mit „A“ anstatt mit „B“ oder „C“ bezeichnet, müsste hier also nicht groß „neu investieren“).
Frage:
- Gibt es eine Möglichkeit in NRW - ggf. mit Abstimmung durch die Bürger der Siedlung und der Bürger von A -, mit dem der Ortsbürgermeister von A die Stadt erfolgreich auffordern kann, die Siedlung an den Ortsteil A anzugliedern?
- Müssen die Dörfer in einer Stadt immer gleich groß bleiben (also so groß wie initial) oder hat die Stadt an sich das Recht, ggf. sogar ohne Abstimmung in den betroffenen Gebieten - diese Zuordnung zu ändern?
- Damit einhergend: Muss also A den B und C den Flächenverlust ausgleichen?
Gruß
HH