Nachträgliche Änderungen zu kommunaler Neugliederung

Hallo allerseits,

sei der Einfachheit halber eine Stadt in NRW gegeben, die im Rahmen der Kommunalen Neugliederung in den 70ern entstanden ist und aus n Dörfern besteht.

Die folgende Frage beträfe drei aneinander grenzende Dörfer A, B, C dieser Stadt und eine Siedlung, die sich primär und auch historisch zu A zugehörig fühlen, aber derzeit ausschließlich zu B und C gehören würde. 90% der Bewohner der Siedlung und 80% der Einwohner von A würden für einen Anschluss an A stimmen. Verkehrstechnisch läge diese Siedlung bereits in A (d.h. die Stadt hätte die Ortseingangs- und Ausgangsschilder schon mit „A“ anstatt mit „B“ oder „C“ bezeichnet, müsste hier also nicht groß „neu investieren“).

Frage:

  • Gibt es eine Möglichkeit in NRW - ggf. mit Abstimmung durch die Bürger der Siedlung und der Bürger von A -, mit dem der Ortsbürgermeister von A die Stadt erfolgreich auffordern kann, die Siedlung an den Ortsteil A anzugliedern?
  • Müssen die Dörfer in einer Stadt immer gleich groß bleiben (also so groß wie initial) oder hat die Stadt an sich das Recht, ggf. sogar ohne Abstimmung in den betroffenen Gebieten - diese Zuordnung zu ändern?
  • Damit einhergend: Muss also A den B und C den Flächenverlust ausgleichen?

Gruß
HH

Hallo,
schau mal in die GO des Landes.
Ich meine: da alle Ortsteile A, B und C zur Gemeinde N gehören, darf die Stadt (also der Stadtrat) in eigener Zuständigkeit über die Aufteilung der Orte entscheiden. Die Ortschaften müssen auch nicht gleich groß sein oder so.
für den genauen Weg kommt es u.a. auf die Größe der Gemeinde N an - existieren Ortsbeiräte oder so…
Hier sollte man sich mal von einem Kundigen vor Ort beraten lassen.

Gruß
HaweThie

Die passende Hausnummer dürfte § 36 GO NRW sein. Da ich hierzu aber keinen Kommentar habe, will ich zum näheren Procedere nichts sagen. Wäre wohl über die Hauptsatzung der Gemeinde zu regeln.

Was die so ganz lebenspraktische Geschichte angeht, so gebe ich zu Bedenken, dass es natürlich Gremien und Vertreter gibt, deren Existenz/Größe=Zahl der Sitze von der Größe der jeweiligen Gliederungen abhängig sind. Und da sich viele Leute ohne schönes Zuhause gerne in diesen Gremien tummeln, haben die vermutlich kein Interesse an entsprechenden Neuordnungen. Andererseits könnte natürlich ein Bürgermeister selbst wiederum durchaus Interesse an so einer Neugliederung haben, wenn sich dadurch z.B. politische Mehrheiten zu seinen Gunsten ändern könnten, … Da ist man sofort voll in der Politik mit all ihren Unwägbarkeiten.

Gerade mal angelesen. Geht es da nicht vielmehr nur um kreisfreie Städte?

Das ist mir klar :wink:

Gruß
HH

Dann nimm den 39…
ist es soo schwer, mal selbst in ein Gesetz zu schauen? Und das ist noch nicht mal schwer zu lesen