Hallo,
ich hatte ein Bewerbungsgespräch zu dem ich eine 400 km lange anreise mit Auto hatte und dementsprechend hohe Kosten angefallen sind. Im nachhinein habe ich nun erfahren, dass ich Anspruch auf Kostenrückerstattung laut § 670 BGB habe, da im Vorfeld nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Kosten nicht übernommen werden. Hab ich nun nachträglich noch das Recht auf Kostenrückerstattung oder hätte ich das vor dem Bewerbungsgespräch klären müssen? War übrigens ne Absage,falls das was ausmacht.
Danke!
Grüße,
René