Nachträgliche Mängelliste nach Wohnungsabnahme

Hallo und guten Abend.
Ich bin umgezogen und habe vor gut einer Woche meine Wohnung an einen Mitarbeiter der Hausverwaltung übergeben. Alles war abgenommen und als gut dokumentiert worden.
Heute bekomme ich einen Brief mit einer terminlichen Mängelbeseitigung, da der Hausbesitzer die Wohnung als nicht fach- und sachgerecht renoviert erachtet. Das ist in einem Zusatztext im Mietvertrag vereinbart worden!
Darf er das, zumal er eine nachträglich geänderte Übergabe Doku dazugelegt hat. Er würde, so der Tenor des Briefes, gegen Verrechnung mit der Kaution, die Arbeiten auch selber ausführen.
Gehe ich damit zum Anwalt, was wieder unnötige Kosten verursacht? Gehe ich zum Mieterschutz, was auch nicht kostenlos ist oder lasse ich alles auf mich zukommen?
Bitte ratet mir doch einmal, was ich machen soll und wie die rechtliche Situation ist?
Vielen Dank
Willi

Was ist denn im Abnahmeprotokoll zum Thema „Zustand der Räume“ oder Renovierung vermerkt ? Hast Du eine Kopie des Protokolls ?

Der Bevollmächtigte kann ja schlecht reinschreiben „Alles OK“ was der Vermieter später bei Eigenbesichtigung so nicht abnehmen will.

Verdeckte Mängel könnte man auch später rügen, man probiert ja kaum alles aus. Aber nicht Dinge die man auf den ersten Blick sehen kann wie Zustand der Renovierung von Wänden z.B.

mfG
duck313

Hallo,

das klingt sehr danach, das man versucht, dich abzukochen.
Da braucht es auch keinen Anwalt, da gibt es den Mieterschutzbund, der kann dir helfen.

Gruß,
Steve