Der Hausbesitzer A Wohnt an einer Bundesstraße wo wie sich jeder denken kann vieeeeel Lärm herrscht. Ihm gegenüber befindet sich seit 2Jahren nun
ein Bäckerladen und ein Zeitungsgeschäft.Der Bäckeladen wird von der Hauptstelle mit Ware beliefert, und der Zeitungsladen bekommt seine Zeitungen auch gebracht.Hausbesitzer A war immer froh das es wenigstens in der Nacht von ca.1.00Uhr bis ca 4.30Uhr einigermasen ruhig war.
Doch seit die Läden da sind ist es auch damit vorbei,der Bäckerladen bekommt seine erste Lieferung so zwischen 2.30Uhr und 5.00Uhr der Zeitungsladen so um 4.00Uhr.Da ist es natürlich mit Schlafen vorbei so Poltert das wenn die Ware ausgeladen wird und die Karren mit ihren Rädern
übers Riffelblech der Ladefläche rattern, dazu der Lärm vom LKW beim An und Abfahren. Wie sieht das Rechtlich aus dürfen die Läden so Früh beliefert werden???
Hallo Bernd,
bei der Lärmbelästigung kommen drei Dinge zusammen: 1) es findet während der Ruhezeiten statt (ist hier gegeben), 2) es ist für den normalen Menschen unerträglich laut (subjektiv hier so beschrieben), 3) es ist vermeidbar (Wohl kaum.)
Gruß!
Horst