Nachtruhe, wie leise muss ich sein?

Hallo,

unter mir sind kürzlich neue Nachbarn eingezogen und diese beschweren sich nun ständig, ich sei zu laut.

  1. das Haus ist sehr hellhörig
  2. habe in der Wohnung Dielenboden welcher bei jedem Schritt quietscht

ich bin meistens bis um 1-2 Uhr Nachts wach und schaue fern oder telefoniere (leise/zimmerlautstärke) laufe natürlich auch ab und zu durch die Wohnung.

Die beschweren sich nun über zu hohen Lärmpegel und rumgetrampel.

Meine Frage: kann ich meinen Gewohnheiten weiterhin problemlos nachgehen, oder muss ich Angst vor irgendwelchen rechtlichen Folgen haben?

Hallo. Wie wäre es, wenn Sie mit dem Nachbarn unter Ihnen ein Gespräch suchen, um den Sachverhalt zu klären ?

Persönlich kann ich empfehlen diese Angelegenheit friedlich aus der Welt zu schaffen.
Unter gewissen Umständen kann es passieren, dass man den sog. Hausfrieden stört. Dieses hätte unter Umständen eine Kündigung zur Folge. Ich selbst bin zwar kein Anwalt bzw. Jurist in irgend einer Form, habe aber Erfahrung als Hausmeister. Als solches habe ich eng mit der Hausverwaltung zusammen gearbeitet.

Wenn Gespräch nichts bringt, würde ich mich von einem Fachanwalt beraten lassen.

Heutzutage, so meine persönliche Erfahrung, sollte man gewisse Dinge nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Z.Bsp. wenn Nachbar unter Ihnen sich soweit gestört fühlt und evtl. schlecht schläft und dadurch öfter zu spät zur Arbeit kommt und dadurch sogar seine Arbeit verliert und er beweisen kann, dass Sie daran „schuld“ sind kann dies unangenehme Folgen haben.

Wie gesagt Gespräch suchen, wenn erfolglos, dann zum Fachanwalt.

MfG.

faq:1129 (owt)

Hallo,
solange wie sie sich wie gewohnt in Ihrer Wohnung bewegen, brauchen sie keine rechtlichen Folgen fürchten. Im Mieterlexikon des DMB heißt es dazu. Zitat: „Nicht jedes Geräusch ist verboten. Insbesondere kommt es darauf, an was im Mietvertrag vereinbart wurde und wo die Wohnung liegt. Entscheidend sind immer die Zustände bei Anmietung der Wohnung. Überempfindliche müssen gegebenenfalls störende Geräusche hinnehmen.“ Zitat ende. Dies dürfte in Ihrem Fall zutreffen. Ein Geräusch erlangt im Übrigen erst dann juristische Bedeutung, wenn es ein normal empfindlicher Durchschnittsmensch nicht mehr erträgt. Dann hat dieser im Übrigen das Recht auf entsprechende Mietminderung. Sollten Sie noch weitere konkrete Fragen dazu haben, so können sie sich auch vertrauensvoll an einen Mieterverein in Ihrer Nähe richten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Geister