Arbeitnehmer hat Nachtschicht von 21:30 bis 7:00 Uhr (inkl. 45 Minuten Pause)
Es heißt jetzt von der Geschäftsführung nicht mehr als 10 Stunden pro Tag zu Arbeiten.
Der Arbeitnehmer hat jedoch 4 Stunden anzureisen um die Nachtschicht anzutreten.
Kann er jetzt am selben Tag Anreisen an dem er die Nachtschicht beginnt?
2,5 Std. Nachtschicht + 4 Std. Anreise = 6,5 Std. also weniger als 10 Stunden bis 24:00 Uhr
Oder gilt hier
4 Stunden Anreise +9 Stunden Anreise = 13 Stunden und das ist zuviel.
Und wie ist es dann mit 11 Stunden Ruhezeit vor und nach der Schicht ?
Die Anreisezeiten interessieren den AG nicht.Das ist das persönliche Problem des AN.
Der Weg von und zur Arbeit und dessen Dauer ist einzig und alleine Sache des AN.
bei Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes KANN eigene Anreise mit dem PKW als Arbeitszeit auf die zulässigen Höchstarbeitsgrenzen (bis zu 10 h) anzurechnen sein, aber nur wenn der AN mit dem Auto fahren muss und das nicht nur aus Bequemlichkeit nimmt, vielmehr der AG öffentliche Verkehrsmittel anbietet.
Das hat aber nichts mit Bezahlung dieser Zeiten zu tun.
Die Ruhezeiten sind jeweils vor Beginn und nach Ende dieses Arbeitstages zu sehen, mag er auch um 21 Uhr beginnen und am nächsten Tag enden.
Mir geht es auch nicht um die Bezahlung sondern rein um die Arbeitszeit
Die Reisezeit wird ja als Arbeitszeit vergütet.
Mir geht es nur um 11 - 10- 11 (Ruhezeit - Arbeitszeit(evtl. inkl. An- oder Abreise) - Ruhezeit.
Das Ganze dann wenn es über 24:00 Uhr hinausgeht, bei Nachtschicht zum Beispiel.
Was ist erlaubt bzw. wie muss es aussehen.
Ich bin der Meinung:
11 Std. Ruhezeit vor Arbeitsbeginn
10 Std. maximale Arbeitszeit (inkl. aktiver Reisezeit)
11 Std. Ruhezeit
dann erst darf wieder gefahren werden.
Und das ist egal ob Nachtschicht den hier ist die Arbeitszeit als 1 Stück anzusehen.
Das ist keine bequemlichkeitstour sondern der Arbeitgeber ordnet eine Dienstreise an die mehrere Tage andauert.
Also ist die Reisezeit angeordnet und wie mehrfach gesagt Arbeitszeit.
Es geht doch nur noch um die Überschreitung bei Mitternacht wird der 10 Std. Zähler auf Null gestellt oder nicht? Denn dann dürfte ich ja 1an 2 Tagen 20 Stunden arbeiten wenn ich 110 Stunden vor Mitternacht zu arbeiten beginne und um 0:00 Uhr nochmals 10 Stunden…