Folgendes:
Kann es Gesetzlich dazu kommen das von einer Leiharbeiterfirma verlangt wird das eine Frau anfang mitte 50 eine Nachtschicht übernimmt, bzw Nachtschicht arbeitet.
Folgendes:
Kann es Gesetzlich dazu kommen das von einer Leiharbeiterfirma verlangt wird das eine Frau anfang mitte 50 eine Nachtschicht übernimmt, bzw Nachtschicht arbeitet.
Hallo,
Kann es Gesetzlich dazu kommen das von einer Leiharbeiterfirma
verlangt wird das eine Frau anfang mitte 50 eine Nachtschicht
übernimmt, bzw Nachtschicht arbeitet.
Gesetzlich bestehen da keine Bedenken.
Ansonsten ist das eine Frage der arbeits- oder/und tarifvertraglichen Vereinbarungen.
MfG
Grüßen wirkt übrigens sympathisch. Am anderen Ende sitzen auch Menschen.
Also muss die Frau keine Nachtschicht arbeiten?
Das kommt auf ihren Arbeits bzw Tarfivertrag an und nein, auch Frauen müssen Nachts arbeiten, ich wüsste nicht, was dagegen spricht
gruss