ich habe eine Frage und zwar hat mir mein Chef jetzt im Oktober Sonntag Nachtschicht eingetragen diese geht bei uns im Rettungsdienst von 18 Uhr bis früh um 7 Uhr.
Da ich ab Montag Urlaub habe und Montag ja 0 Uhr anfängt würde ich doch 7 Stunden im Urlaub kostenlos für meine Firma arbeiten. Ist das rechtens ??
Hallo, dass ist nicht korrekt von Ihrem Chef. Da gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder der Tag wird Ihnen bezahlt oder ein anderer wird zum Nachtdienst eingeteilt. Wenn Sie von 00:00-07:00 Uhr arbeiten müssen, dann ist das kein Urlaubstag. Es könnte ja sein, dass Sie in Ihrem geplantem Urlaub eine Flugreise gebucht haben, mit z.B. Abflug 06:00 Uhr. Ich glaube nicht, dass Ihr Arbeitgeber dann die Stornierungskosten für den Flug zahlen möchte.
Hallo,ich würde sagen 7h zuviel gearbeitet. Aber da der Dienst schon Sonntag anfängt,ist es vieleicht anders. Ich würde es abklären vor Schichtbeginn. bb
um die Frage genau beantworten zu können, müsste ich den Arbeitsvertrag und/oder Tarifvertrag kennen.
Grundsätzlich ist es aber so, dass die Zahl der Urlaubstage sich auf die Wochentage (Mo-Sa) oder auf Montag bis Freitag beziehen. Wenn Sie z.B. ein Stundensoll pro Woche von 40 Stunden haben und Sie nehmen einen Tag Urlaub, dann vermindert sich das Stundensoll um 8 Stunden auf 32 Stunden. Der Urlaub bezieht sich also nicht auf die Stunden die ein Tag hat (24), sondern auf die Arbeitsstunden, die zu erbringen wären, wenn Sie keinen Urlaub gmacht hätten.
so können Sie auch nicht rechnen, weil der Montagschicht fängt um 7 Uhr an.
Jetzt frage ich Sie, wenn Sie aus dem Urlaub kommen was für eine Schicht haben Sie? Wenn Frühschicht haben, hat sich das Problem erledigt, weil um 7 Uhr anfängten und sie noch in Urlaub sich befinden.
Mal im Internet unter Arbeitsrecht nachschauen. Z.B.
Verbot der Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
§ 8 BUrlG verbietet während des Erholungsurlaubs jede dem Erholungszweck zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit. Nur solche (Ausgleichs-) Tätigkeiten, die den Erholungszweck gerade fördern, sind daher zulässig. Erlaubt ist zum Beispiel auch der Eigenheimbau.
Verstößt der Arbeitnehmer gegen diesen Grundsatz, so droht ihm ein Kündigung. Das erhaltene Urlaubsentgelt muss er dagegen nicht zurückzahlen.
Andererseits gibt es keinen Zwang zur Erholung, wie das Beispiel des erlaubten Eigenheimbaus zeigt.
Danke für die Antwort gibt es da irgendeinen Gesetzestext dem
ich Ihm vorlegen könnte??
Hallo, nein, dieser Tag gilt dann selbstverständliche nicht als Urlaub. Schau mal, vielleicht hat Dein Chef übersehen, dass Du am nächsten Tag Urlaub hast. Viele Grüße
ich kann leider nicht beurteilen, ob im kontinuierlichen Schichtbetrieb im Rettungsdienst andere Gesetzmäßigkeiten gelten, als im üblichen Arbeitsablauf, bei welchem AG auch immer. Ich kann Dich deshalb nur an Euren BR oder Personalrat verweisen.