Nachtschicht

Guten Tag, die Frage lautet: muss ein Arbeitnehmer mit 51, der vorher nur Tagesdienst gemacht hat, eine andere Arbeit im Betrieb die plötzlich mit Schichtdienst/Nachtdienst verbunden ist, annehmen ? Kann die Arbeit abgelehnt werden, oder nur wenn man Schwerbehindert ist, oder aus gesundheitlichen Gründen nicht kann? Freue mich über eine Antwort, Danke.

Hallo.

Der AG hat zwar ein sog. Direktionsrecht, aber auch das gilt nicht unbegrenzt: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/a… -> Weisungsrecht des Arbeitgebers
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Quelle: arbeitsrecht.de - suche nach Direktionsrecht

HTH
mfg M.L.

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Hallo

muss ein Arbeitnehmer mit 51, der
vorher nur Tagesdienst gemacht hat, eine andere Arbeit im
Betrieb die plötzlich mit Schichtdienst/Nachtdienst verbunden
ist, annehmen ? Kann die Arbeit abgelehnt werden, oder nur
wenn man Schwerbehindert ist, oder aus gesundheitlichen
Gründen nicht kann?

Was ist denn vertraglich (AV, TV, BetrV) zum Thema Arbeitszeiten/Schichtdienst vereinbart? Wie lange wird der Tagesdienst ausschließlich verrichtet? Was ist der Grund für den Wechsel? Gibt es im Betrieb einen BR?

Gruß,
LeoLo

Guten Tag,

ich rate immer zur Vorsicht…

Ich kenne Fälle, bei denen sich was bei der Arbeit für den Arbeitnehmer ändern sollte- der aber zum Arzt ging und mit einer Bescheinigung kam, das aus gesundheitlichen Gründen, das nicht ging.
Der Arbeitgeber sagte dann einfach, das ein anderer Job nicht verfügbar sei. Der Arbeitnehmer musste gehen, weil man ja für ihn eine Arbeit hatte.
Also Vorsicht…

Grüsse Ingo