Hallo,
bei uns wird in der Firma die Nachtschicht umgelegt.Nach der alten Regelung haben wir von Sonntag bis Freitagsmorgen gearbeitet.Ab Oktober fangen wir Montagabend an, und arbeiten bis Samstag früh.
Ist es nun möglich, das der Samstag für uns Arbeitnehmer dadurch zum Regelarbeitstag wird? Verlieren wir dadurch die Option Samstag auf freiwilliger Basis in Früh und Spätschicht zu Arbeiten.
Hallo, daß tut mir leid, aber damit kenne ich mich nicht aus.
Allerdings, wenn es sich nur um eine Umlegung der Nachtschicht handelt, müssten die übrigen Schichten davon unbetroffen bleiben.
Gruß Mikmona…
Hallo
Sorry aber mit diesen spärlichen Angaben kann ich wenig anfangen.
Wer hat mit wem was vereinbart ?
Gibt es tarifliche Regelungen ?
Was sagt der Betriebsrat/Gewerkschaft dazu ?
Vereinbarungen haben i.d.R. mindestens 2 Partner und auch Kündigungsfristen…
Freundliche Grüße
Sorry, hier kann ich leider nicht helfen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie einen anderen Experten finden, der sich mit Schichtarbeit besser auskennt.
Beste Grüße
Hallo, diese Ftrage kann dir nur der Chef oder der Betriebsrat beantworten (sofern es einen gibt). Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts die Schichten umlegen, ändern usw. Ein Betriebsrat müsste dem zustimmen und die Konditionen verhandeln. Wenn ihr keinen BR habt… kann der Arbeitgeber machen, was er will. Leider.
Gruß Brigitte
Hallo, nein! Es ist normal auch so, dass, man von Montag bis Samstag Früh Nachschicht arbeitet. Da ist denn der Samstag kein Arbeitstag. D.h. es bleibt in der Frühschicht wie gehabt - freiwillig!
Setzt dich mal mit deiner zuständigen Gewerkschaft in Verbindung, weil die auch die Hintergründe, sprich Tarifverträge u.s.w., kennen.
Viel Glück!
Hallo,
die sogenannte Regelarbeitszeit ist die Arbeitszeit, die im Rahmen gesetzlicher (Arbeitzeitgesetz) oder tariflicher Bestimmungen vereinbart ist. In Betrieben mit Betriebsrat sind Arbeitszeiten mitbestimmungspflichtig. Ansonsten bestimmt der Arbeitgeber alleine darüber. Natürlich kann die („Regel-“)arbeitszeit auch durch Mehrarbeit bzw. Überstunden (ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen) verlängert werden. Das geht auch an Samstagen, denn Samstage sind ganz gewöhnliche Wochentage.
Es wäre aber mal interessant zu wissen, welche Gründe in Eurem Fall für die Umlegung der Nachtschicht ausschlaggebend sind.
Gruß W.
Hallo,
Ja für den Arbeitnehmer ist das von Nachteil. Der Sa ist ein Regelarbeitstag und freiwillige Früh- oder Spätschicht geht nicht, weil man 11 Stunden Ruhezeit einhalten muss.
Hallo,
soll denn die Früh bzw Spätschicht auch verlegt werden?
Wenn nicht, sehe ich keine Probleme.
Im Grunde wurde die Nachtschicht nur dahingehend geändert, dass von Sonntag auf Montag gestrichen, und hinten, also von Freitag auf Samstag angehängt wird.
Hallo,
Ihre Frage ist nicht ohne weiteres zu beantworten!
Zunächst müsste man wissen was innerhalb Ihres Arbeitsvertrages geregelt ist. Sofern hier keine festen Arbeitszeiten hinterlegt sind, kann die geänderte Arbeitszeit angeordnet werden und somit entfällt auch die Wahl der verschiedenen Schichten. Weiter muss berücksichtigt werden, ob ein Betriebsrat vorhanden ist, denn dieser hätte ein Mitbestimmungsrecht bei der Lage der Arbeitszeiten.
Schönen Gruß
Holger
Hallo,
nun so einfach ist es nicht. Zum einen kommt es auf die Arbeitsverträge an. Steht dort etwas über die Arbeitszeit? Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit? Habt Ihr in Euren Betrieb einen Betriebsrat? Sollte ein Betriebsrat in Euren Betrieb vorhanden sein, solltet Ihr diesen mal ansprechen und nach einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit ansprechen. So wie ich es sehe, könnten Euch hierdurch Nachteile entstehen und dieses kann nur mit dem Betriebsrat geregelt werden.
Wie geschrieben erst den eigenen Arbeitsvertrag überprüfen und dann nach einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit fragen. Gerne helfe ich weiter, wenn ich weitere Informationen habe.
Viel Glück
nein, die freiwillige überezit für die samstag frühschicht bleib bestehen.
bei euch ändert sich lediglich der wochenanfangsstart der nachtschicht.
bei uns gab es die umgekehrte änderung. wir hatten bisher montag abend angefangen, jetzt wird sonntag abend angefangen bis freitag morgen.
15schichtmodell: 5früh, 5spät und 5nacht, alles darüber ist freiwillig
es sei denn es gibt erhöhte schichtmodelle, bsp.
17schicht: 6früh, 6spät, 5nacht
18schicht: 6früh, 6spät, 6nacht / ab 18schichten geht man in ein 4-gruppenmodell
ich hoffe ich konnte dir helfen, geb mir bitte ein rückantwort
Hallo Machatsch,
leider kann ich dir keine Auskunft dazu geben, ich habe keine Erfahrung mit Schichtenmodellen.
LG Susanne
Hallo,
ich kann leider zur Zeit nicht helfen.
Cress
Denke diese Frage sollte ihnen der Betriebsrat beantworten.
die Zulagen sind davon nicht berührt, da gibt es gesetztliche Regelungen.
Auskunft gibt dir darüber der Tarifvertrag
Da ich nicht weiß, ob lt. TV der Samstag nicht zu den Werktagen gehört, kann ich deine Frage leider nicht beantworten