Nachtschichten bei Wechseldienst

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, nach der man nicht vom Arbeitgeber dazu verpflichtet werden kann, mehr als 4 Nachtdienste hintereinander abzuleisten?

Ich meine mich daran erinnern zu können, dass es diesbezüglich eine gesetzliche Regelung gibt, dass mehr als vier Nachtschichten hintereinander das Einverständnis des Arbeitnehmers voraussetzen.

Gruß,

der Mordin.

Hatten wir erst vor kurzem…
Hi!

kann mir jemand sagen, ob es eine gesetzliche Regelung gibt,

Ja

nach der man nicht vom Arbeitgeber dazu verpflichtet werden
kann, mehr als 4 Nachtdienste hintereinander abzuleisten?

Nein!

Es ist unmöglich, eine Aussage zu treffen, wenn man nicht weiß, was zum Schichtdienst GENAU vereinbart ist.

Grundsätzlich gilt: Ist nicht anderes vereinbart, liegt es im Direktionsrecht des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten zu verteilen.

Ich meine mich daran erinnern zu können, dass es diesbezüglich
eine gesetzliche Regelung gibt, dass mehr als vier
Nachtschichten hintereinander das Einverständnis des
Arbeitnehmers voraussetzen.

Dem ist nicht so

LG
Guido