Nachtspeicher - Hausrat Versicherung

Durch einen Blitzeinschlag in unser Mehrfamilienhaus wurden bei mir in der Eigentumswohnung die Nachtspeicher Heizungen zerstört. Zusätzlich aber auch die Zentrale Heizsteuerung im Keller.

Die Hausversicherung der Hausgemeinschaft zahlt den Schaden an der Zentralen Steuerung, nicht aber an den Einzelöfen, da diese wohl Sondereigentum sind.

Meine Frage: Ich habe eine Hausratversicherung bei Cosmos und den Schaden dort erklärt. Die Cosmos meint nun, dass Nachtspeicher „immobile“ Gegenstände sind und daher wohl nicht versichert sind. Hausrat gilt nur für Dinge, die beweglich sind.

Stimmt das und was ist bitte an einem Einzelofen, der am Stromnetz hängt anders, als z.B. an einem Kühlschrank? Habe ich eine Chance, den Schaden reguliert zu bekommen?

Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Es gibt durchaus Gegenstände, die weder über die Hausrat- noch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Vor allem wenn man seine Versicherungen bei einem Billiganbieter hat.
Was alles zum Hausrat gehört, entnimmt man den AVBs (Allgemeine Versicherungsbedingungen) und der Police. Eine allgemeine Definition für Hausrat, an die sich jeder Versicherer halten muss, gibt es nicht.
Viel Glück!

Hallo,

also der Ofen ist an die Steckdose angeschlossen und nicht fest installiert. Kann also in verschiedenen Räumen bewegt werden? Wenn ja ist dass klar Hausrat, außer Cosmos hat sich im Kleingedruckten dazu entschlossen es anders zu sehen. Ggf glaubt die Versicherung dass der Ofen fest in einem Zimmer installiert ist, dann ist es tatsächlich kein Hausrat.

Gruß Mario

Danke für die schnelle Antwort.

Das Gerät ist NICHT per Steckdose angeschlossen, sondern fest über einen 3-Phasen Anschluss an der Wand.

Demnach habe ich wohl schlechte Karten :frowning:

Allerdings habe ich in den AGBs keinen expliziten Ausschluss gefunden. Nur bei Mietsachschäden sind Heizungen ausgeschlossen, bei mir als Eigentümer finde ich nichts.

Ich verstehe nicht, wieso trotz zweier vorhandener Hausratversicherungen, dieses nicht versichert sein soll.

Da hat die Cosmos auch Recht. Es gibt eine Differenzierung zwischen Wohngebäude und Hausrat. Was ja auch Sinn macht, sonst würde man ja auch keine 2 Versicherungen brauchen und könnte alles in einer Versicherung abdecken. In einer Wohngebäudeversicherung ist alles das versichert, was Gebäudebestandteil ist bzw. fest mit dem Gebäude verbunden ist.

Hallo,

wie gut eine Versicherung ist, merkt man leider oft erst im Schadensfall.

Aber einfach mal an die Gebäude-Versicherung wenden.

Bei der Cosmos würde ich schriftlich verlangen wo explizit die Nachtspeicheröfen ausgeschlossen sind.

Gruß Mario

Insgesamt bin ich mit Cosmos bei anderen Schadensfällen sehr zufrieden.

Habe ich das richtig verstanden, dass die Gebäudeversicherung das übernehmen muss?
=> Müsste ich dazu eine private Gebäudeversicherung haben oder ist das doch Sache der gemeinschaftlichen Gebäudeversicherung?

Hallo,
Heizkörper sind Gebäudebestandteile. Da hat Deine Hausratversicherung schon recht. Sie braucht nicht zu zahlen. Allerdings ist in der Gebäudeversicherung auch Sondereigentum mitversichert, so dass m.E. die Öfen zu den versicherten Sachen gehören. Ein versichertes Ereignis liegt dann vor, wenn der Blitz direkt auf die versicherten Sachen einwirkt. Das ist ist anscheinend anerkannt worden, weil ja der Schaden an der Zentrale bezahlt worden ist.
Der Bedingungstext lautet wie folgt:
Der Versicherer haftet für die Schäden, die in Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen bestehen, wenn sie

a)
auf der unmittelbaren Einwirkung der in (1) genannten Schadenereignisse beruhen (hier: Blitzeinschlag) oder

b)
die unvermeidliche Folge eines solchen Ereignisses sind und das Ereignis auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherten Sachen befinden, oder auf einem Nachbargrundstück eingetreten ist.

Fazit: Die Gebäudeversicherung ist dran, ob sie will oder nicht.
Hoddel

Das wiederum hört sich ja dann positiver an.

Ich werde es in dieser Richtung weiter versuchen.

Vielen Dank an Alle für die Auskunft.

Hallo,
erstmal muss ich ein persönliches Anliegen loswerden bevor ich Dir eine Antwort gebe.
Ich merke anhand der Anfragen in letzter Zeit das die Leute sich aus Kostengründen gerne im Internet versichern, was ich teilweise auch verstehen kann.
Leider sollte man sich darüber im klaren sein das kein
Internetanbieter einen Vertreter vor Ort mit qualifizierter Ausbildung ersetzen kann.
Desweiteren stelle ich sehr oft fest das es im Schadenfall des öfteren Probleme gibt in die Leute müssen sich dann Hilfe von woanders suchen.
Tipps und Tricks, bzw. Feinheiten bei einer formulierung des Schadens kann ein Versicherungsnehmer
niemals haben, und durch eine clevere Fragetechnik mancher Versicherer bleiben sie letztlich recht häufig auf dem Schaden sitzen.
Schön das das gesparte Geld oft für Jahre wieder auf diese Art zurückbezahlt wird:smile:))
Ich möchte solche Versicherungen nicht haben!!!
auch wenn sie tolle Werbung machen.

Also nun zu deinem Problem,
hier ist es schon etwas komplexer.
Erstmal kommt es auch bei einem Mieter darauf an ob er
die Sache selbst eingebracht hat, wenn ja, gehört es auch dann in die Hausratv. wenn es nicht beweglich ist.
In deinem Fall aber bist du ja der Eigentümer der Wohnung, und in diesem Fall gehört es tatsächlich in die Immobilienversicherung, das hat rechtliche Gründe.
Warum aber diese deinen Schaden nicht übernehmen möchte verstehe ich nicht wirklich, dazu müsste ich die
Versicherungsbedingungen lesen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Mfg Jürgen

Es gäbe da ja nur zwei Möglichkeiten. Entweder wird soetwas beim jetzigen Wohngebäudeversicherer gegen Aufpreis mitversichert oder es muss separat versichert werden.

hallo
es gibt solche und solche gesellschaften und solche und solche versicherungsbedingungen…wenn sie den vertragh bei einem provinzial oder allianz büro etc abgeschlossen hätten, so wäre ich ansprechpartner vor ort, denn billig ist oft nicht preiswert wie ihr fall jetzt zeigt…ich kann nur raten sich bei der verbraucherzentrale zu erkundigen bzw. wenn rechtsschutz vertrag vorhanden ist, eine anwaltlichge beratung in kauf zu nehmen in dem sie vorher bei ihrer rechtsschutzversicherung anfragen und den fall schildern und sich eine zusage einholen würden, aber vorsichtw enn sie eine selbstbeteiligung von 150 € oder mehr haben, zahlen sie diese beratung selber.
ich kenn die bedingungen der cosmos nicht un d bin absolut jkein freund von direktversicherungen, da ich schnelle schadenbearbeitung un d unklompliziertes verhalten eines schadenbüros vorziehe.
lg
plappermaul

Inzwischen ist ja ganz klar herausgekommen, dass die Hausratversicherung hier so oder so der falsche Ansprechpartner ist. Egal ob Cosmos oder vor-Ort-Versicherer.

Ich werde mich nun mal bei der Hausverwaltung bzgl. der Gebäudeversicherung und deren Bedingungen erkundigen.

das ist klar aber bedenken sie sie sagten noch das es sich um nicht festinstallierte nachtspeicherheizungen heisst also kein fester bestandteil des gebäudes…
lg
plappermaul
es gibt solche und solche bedingungen

Naja, ich hatte unter „fest“ installiert irgendwo in die Wand geschraubt verstanden. => Das sind sie nicht.

Aber:

Die Öfen sind klassische Nachtspeicher - 1,5m breit und ohne Steckdose, sodnern vielmehr mit 3*16Ampere fest am Netz angeschlossen. Mehrere Hundert Kilo schwer…

Hallo Oranion,

als Eigentümer haben Sie eine Immobilien-/Gebäudeversicherung und wie Sie bereits erwähnt haben auch eine Hausratversicherung.

Dieser Fall ist relativ einfach:
Eine der beiden zahlt auf jedenfall, wenn sich das ganze wirklich so ereignet hat.

Ich bin ganz bei Ihnen; ein Einzelofen welches ich in jedes Zimmer anschließen kann ist das selbe und würde über die Hausratversicherung versichert sein.

Eine Nachtspeicherheizung welche i.d.R. nicht wirklich beweglich ist, so wie Ihre Online-Versicherung bereits erwähnt hat, in der Gebäudeversicherung versichert.

Um Ihre Frage zu beantworten: Ja - Sie haben gute chancen den Schaden reguliert zu bekommen. Melden Sie den Schaden bei …

  • Nachtspeicherheizung (zentrale Heizung für Haus), die Immobilien-/Gebäudeversicherung
  • Einzelofen (mobile Heizung, anschließbar in jedem Zimmer), die Hausratversicherung.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

PS: Vielleicht für die Zukunft ein nützlicher Hinweis; Online-Versicherungen haben i.d.R. eine schlechtere Schadensabwicklung und Sie haben meist auch keinen richtigen Ansprechpartner der Ihnen, z.B. wie jetzt zur Seite steht und Ihnen genau diese Arbeit abnimmt. Das ist eine der Leistungen die man für 3-5% € Preisnachlass, aufgibt.

lg radiorinti

Hallo, die Nachtspeicher Heizungen sind meiner Auffassung bestandteil der Wohngebäudeversicherung (fest verbaut). Es wäre zu prüfen ob der WV-Versicherer die Nachtspeicher Heizungen zusätzlich versichert haben möchte oder Bestandteil des abgeschlossen Versicherungsvertrages ist, wenn nicht sollte er für den Schaden durch Blitzschlag aufkommen.
Mfg Firefox